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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

Immobilienfinanzierung Die häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen

Armin Wahlenmaier, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Trewius in Eislingen: „Die Erfolgsaussichten für den Umstieg aus teuren in historisch niedrig verzinste Baukredite sind ausgezeichnet"
Armin Wahlenmaier, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Trewius in Eislingen: „Die Erfolgsaussichten für den Umstieg aus teuren in historisch niedrig verzinste Baukredite sind ausgezeichnet"
Vergleichsweise kleine Ursache, aber große Wirkung. Wer vor Jahren einen Immobilienkredit von angenommen 300.000 Euro aufgenommen hat, zahlt seitdem dafür bei 5 Prozent Nominalzins Jahr für Jahr 15.000 Euro an seine Bank oder Sparkasse. Ein Darlehen in gleicher Höhe, das in diesen Wochen und Monaten abgeschlossen wird, kostet nur rund 6.000 Euro jährlich, weil Baugeld nach wie vor historisch preiswert ist. Der Ausstieg aus einem noch laufenden teuren Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung funktioniert nur, falls der damalige Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält und der Kreditnehmer seine Verbraucherrechte mithilfe eines versierten Fachanwalts außergerichtlich oder per Klage durchsetzt.

Mehr als 80 Prozent aller Immobilien-Darlehensverträgen, die wir überprüft haben, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dabei tauchten einige der durch höchst-richterliche Rechtsprechung als solche monierten Fehler überdurchschnittlich häufig auf. Konkret:

„Die Frist beginnt frühestens …“:

Diese Formulierung ist ein typisches Indiz für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die auch der Darlehensnehmer selbst erkennen kann. Sobald die Widerrufsbelehrung in einem Immobilien-Darlehensvertrag diese Formulierung enthält, ist sie mit großer Wahrscheinlichkeit fehlerhaft. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen III ZR 83/11 fest.

„… die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags …“:


Sofern der Immobilien-Kreditvertrag diese Formulierung enthält, kann er ebenfalls widerrufen werden. Diese Formulierung ist ein typischer Fehler, der häufig von Volksbanken, Raiffeisenbanken, PSD-Banken und Sparda-Banken gemacht wurde.

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