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Aktualisiert am 22.10.2010 - 18:49 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value und Degi Europa – was tun?

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Handlungsempfehlungen für Anleger fallen schwer

Es fällt schwer an dieser Stelle eine wirkliche Handlungsempfehlung zu geben, insbesondere eine konkrete Empfehlung für die Anteilsinhaber des MS P2 Value und des Degi Europa. Verkauf über die Börse, Verkauf am Wiedereröffnungstag oder „Duldungsstarre“ bis zur quotierten Auszahlung?

Um es deutlich zu sagen: mit dieser Entscheidung steht der Anleger leider alleine. Denn eindeutige Parameter, die zur fundierten Empfehlungsbegründung notwendig wären, fehlen.

Über die Höhe der Liquidationserlöse für den Fall fehlgeschlagener Wiedereröffnungen entscheiden nicht nur die Güte der Portfolios, die Höhe des Fremdfinanzierungshebels und das Verhalten der übrigen Anteilsinhaber, sondern auch die Dauer, die den Gesellschaften durch die Aufsichtsbehörden zur Abwicklung gelassen wird und das Marktumfeld, in dem die Transaktionen erfolgen.

Zudem muss davon ausgegangen werden, dass alle Beteiligten, seien sie nun Berater, Verwalter oder Initiatoren, angesichts der angespannten Lage und in Erwartung von gerichtlichen Untersuchungen bemüht sein werden, formale Fehler in der weiteren Vorgehensweise  zu vermeiden und keine zusätzlichen Angriffsflächen zu bieten.

An die Branche: Alleingänge helfen jetzt nicht weiter

Empfehlungen an die Branche fallen da schon ungleich leichter. Es ist Zeit für eine einheitliche, zumindest aber aufeinander abgestimmte Vorgehensweise. Alleingänge helfen jetzt nicht weiter und lösen im aktuellen Marktumfeld wie die jüngsten Erfahrungen zeigen, Folge- und  Kettenreaktionen aus.

Beispielsweise sollte von den geschlossenen Fonds derzeit keiner allein versuchen, seinen Kopf aus der Deckung zu nehmen. Der Abgabedruck einiger Dachfonds würde sie in die Knie zwingen. Er belastet die letzten offenen Immobilienfonds in diesen Tag schon schwer genug.

Fazit: Was wir jetzt neben besseren Nachrichten brauchen, ist eine „Auszeit“, die alle Beteiligten zur Verbesserung der Transparenz und der Koordination ihres Handelns nutzen sollten. In der besonderen Pflicht sehen wir in diesem Zusammenhang die Geschäftsführungen der Immobiliengesellschaften, die Fondsmanager und die Aufsichtsbehörden inklusive des Finanzministeriums. Von der Seite der Anleger, seien sie nun private oder professionelle Investoren, wird keine einvernehmliche Lösung ausgehen können.

Autor: Björn Drescher, Geschäftsführer Drescher & Cie.

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