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Aktualisiert am 27.10.2010 - 17:37 Uhrin ImmobilienLesedauer: 3 Minuten

Immobilienkauf im Ausland: Küstengesetz, Bierdeckel und andere Tücken

Quelle: Klaus Brüheim, pixelio.de
Quelle: Klaus Brüheim, pixelio.de
Wer ein Eigenheim kauft oder baut, ist schon hierzulande oft nicht vor Überraschungen gefeit. Noch mehr Sorgfalt sollten Interessenten, die es ins Ausland zieht, bei der landestypischen Rechtslage walten lassen. Schon beim Kaufvertrag  lauert die erste Falle, denn in manchen Ländern, etwa Spanien und Italien, sind bereits Vorverträge ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig.

Ebenfalls wichtig: die örtlichen Steuern. So fällt beispielsweise in Frankreich eine Wohnsteuer an, die je nach Lage sehr hoch sein kann. Zudem kassiert der französische Fiskus bei einem Verkauf innerhalb von 15 Jahren 16 Prozent Gewinnsteuern bei Ausländern; haben die Frankreich zu ihrer neuen Heimat und das Haus zum Hauptwohnsitz gemacht, sind es gar  33,3 Prozent.
Spätestens dann könnte sich die in manchen Ländern übliche Praxis der Unterverbriefung rächen. „Dabei wird der Kaufpreis im Vertrag niedriger angesetzt und die Differenz zum tatsächlich vereinbarten Kaufpreis cash bezahlt. Zwar ist die Praxis weit verbreitet, doch wer es übertreibt, riskiert etwa in Spanien eine Nachversteuerung“, gibt Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA), zu bedenken.
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