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Immobilienkredite Verbraucherschützer kritisieren Pläne zum Widerrufsrecht

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Verbraucher werden unter Druck gesetzt

Besonders kritisch sieht der VZBV die Pläne für Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010. Durch den Wegfall des Widerrufsrechts voraussichtlich schon ab Mitte Juni werden Verbraucher unter Druck gesetzt, jetzt doch noch ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Das geht aber nicht so einfach.

Wer einen laufenden Vertrag widerruft, benötigt nicht nur eine Anschlussfinanzierung, sondern muss sich möglicherweise langwierig vor Gericht mit seinem alten Kreditgeber über die Wirksamkeit des Widerrufs streiten. Wer Pech hat, bezahlt dann eine doppelte Baufinanzierung. „Verbrauchern eine solche Entscheidung abzunötigen, wäre völlig unverhältnismäßig“, so Müller.

Unbegrenzter Widerruf ist sinn- und wirkungsvoll

Vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 hatten viele Banken bei Immobiliendarlehen falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Seit dem Jahr 2010 stellten die Verbraucherzentralen  im Rahmen der Überprüfung von Widerrufsbelehrungen nur noch deutlich seltener Fehler fest. Das zeige, dass die anfänglichen Probleme längst geklärt sind.

Die Angst der Banken vor den Folgen eines unbegrenzten Widerrufsrechts habe erfolgreich für korrekte Belehrungen gesorgt, so die Einschätzung des VZBV. Banken, die Fehler bemerken, hätten zudem jederzeit die Möglichkeit, mit Monatsfrist nachzubelehren. Insofern sei eine Neuregelung nicht notwendig, da sie Banken einseitig bevorteile.

Die Neuregelung des Widerrufsrechts ist Teil der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese EU-Richtlinie muss bis 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll noch in dieser Woche den Deutschen Bundestag passieren.

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