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Immofinanz-Skandal: AWD in Österreich vor Gericht

Quelle: Fotolia
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft AWD Österreich bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz systematische Fehlberatung vor. Etwa 2.500 AWD-Kunden in der Alpenrepublik mit einem geschätzten Gesamtschaden von 30 Millionen Euro haben sich einer entsprechenden VKI-Aktion angeschlossen.

Das Handelsgericht Wien muss seit Donnerstag nun entscheiden, ob diese Form der Sammelklage überhaupt zulässig ist. Bei der zunächst eingebrachten Sammelklage geht es um 125 Anleger mit einem Schaden von rund zwei Millionen Euro.
Der VKI wirft AWD vor, die Aktien der Gesellschaften Immofinanz und Immoeast als Alternative zu sicheren Bankprodukten wie Sparbücher oder Bausparverträge angeboten zu haben. Auf eine Streuung des Vermögens habe man bei AWD in vielen Fällen nicht geachtet, so VKI-Chefjurist Peter Kolba. Beide empfohlenen Aktiengesellschaften stehen im Zentrum eines umfangreichen Wirtschaftskandals, der bis in höchste Wirtschaftskreise reicht.

Sammelkage oder Einzelprüfung?

Die österreichischen Verbraucherschützer wollen die Causa aus prozessökonomischen Gründen als Sammelklage abwickeln. Die Rechtmäßigkeit der Sammelklage hat AWD jedoch infrage gestellt. Der zur Swiss-Life-Gruppe gehörende Finanzvertrieb hat die Vorwürfe grundsätzlicher Beratungsfehler stets zurückgewiesen und besteht darauf, alle Fälle einzeln zu prüfen. AWD sprach in österreichischen Medien von einer „Hexenjagd gegen ein renommiertes Unternehmen“, die einer Inquisition gleichkomme und zur Abwanderung von Beratern führe.

Kein Wunder, die Causa Immofinanz hat Spuren hinterlassen: Das EBIT für die Region Österreich und Zentral- und Osteuropa war 2008 um knapp 88 Prozent auf 4,2 Millionen Euro gefallen, der Umsatz ging um 30 Prozent auf 114 Millionen Euro zurück. Zum 1. Juni 2009 hatte AWD Österreich zudem den Vorstandschef ausgewechselt.

Das Gericht hat am ersten Verhandlungstag noch nicht entscheiden, ob die Sammelklage zulässig ist. Der Richter will darüber voraussichtlich schriftlich befinden. Sollte dies der Fall sein, will VKI eine zweite Teilsammelklage einreichen, bei der es um einen Streitwert von weiteren zwei Millionen Euro geht. AWD zeigte sich mit dem Ausgang der ersten, knapp zweistündigen Verhandlung zufrieden: So muss die Schadenssumme musste aufgrund der zwischenzeitigen Erholung der Aktienkurse um rund ein Drittel reduziert werden. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass auch die Anzahl der in der Klage angeführten Anleger zu reduzieren sei, da manche ihre Immofinanz-Aktien nicht von AWD vermittelt bekommen haben. 

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