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Impressum, Fotorechte und Links Auf diese Fehler beim Webauftritt müssen Finanzanlagenvermittler achten

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Dasselbe gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts München übrigens auch, wenn der erforderliche Link zur europäischen OS-Plattform nicht klickbar ausgestaltet ist. Auch dies wäre wettbewerbswidrig.

Da wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen regelmäßig mit ganz erheblichen Kosten verbunden sind, die sich schnell auf einige Tausend Euro belaufen können empfiehlt es sich dringend, bei der Erstellung des Impressums auch inhaltlich sauber zu arbeiten.

Im Übrigen ist das Vorhalten eines nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums auch ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch wenn in der Praxis ein behördliches Vorgehen deutlich seltener ist als Recherchen des Mitbewerbers, sind im Wiederholungsfall auch Konsequenzen für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht ausgeschlossen.

Eine Impressumspflicht besteht dabei grundsätzlich nicht nur auf einer herkömmlichen Unternehmens-Homepage, sondern auch in sozialen Medien, wenn es sich bei dem dortigen Auftritt um einen geschäftsmäßigen handelt. Dasselbe gilt für Newsletter, soweit diese per Email an den Kunden übermittelt werden.

Kein unbedachtes Copy & Paste bei Bildern

Das Urheberrecht schützt das Bild und seinen Schöpfer. Die Bildverwertungsrechte liegen grundsätzlich beim Schöpfer. Diese umfassen Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, aber auch Vorführung und Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger. Dritten können dabei Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Werden Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Dies führt zu Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und gegebenenfalls Rückruf, Vernichtung und Überlassung. Die Streitwerte sind auch hier regelmäßig hoch.

Bei der Verwendung von Bildern auf der Homepage empfehlen sich daher zur Vermeidung kostenintensiver Auseinandersetzungen:

  • kein Einstellen fremder Bilder ohne ausdrücklich Zustimmung des Rechteinhaber
  • keine Veränderung von Bildern ohne Zustimmung des Urhebers
  • Nutzung fremder Fotos nur aus seriösen Bilddatenbanken
  • Genaues Studium der dortigen Lizenzbedingungen
  • Quellenangabe (Paragraf 13 Urheberrechtsgesetz)

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