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In der Auszahlungsphase So vermeiden Sie die Steuerfalle bei Lebensversicherungen

Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB) und Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament.
Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB) und Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament.
Besonders in diesem Jahr zahlen Lebensversicherer hohe Auszahlungssummen an ihre Versicherten zurück. Oft war das Anlagemotiv Geldanlage, denn damals war die Rendite gut, die Sicherheit hoch und die Anlage von der Einkommensteuer befreit. Auszahlungen von Versicherungen, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen sind, unterliegen der Einkommensteuer.

„Doch es muss nicht sein, dass Sie in die Steuerfalle tappen.“, sagt die Expertin Margit Winkler, Geschäftsführerin vom IGB (Institut GenerationenBeratung) und gibt pragmatische Tipps, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Die Falle:
Häufig ist Versicherungsnehmer nur eine Person, zum Beispiel der Mann. Wird für die Gutschrift der Versicherungssumme ein Gemeinschaftskonto angegeben, löst die Auszahlung der Versicherung eine Schenkung aus: In diesem Fall schenkt der Mann die Hälfte der Gutschrift dem Partner des Gemeinschaftskontos. Die Versicherung muss an die Schenkung- und Erbschaftstelle des zuständigen Finanzamtes die Höhe der Schenkung melden.

Die Steuer: Der Freibetrag für die Schenkung- und Erbschaftsteuer ist eine Addition der Schenkungen der letzten zehn Jahre beziehungsweise des Erbes plus der Schenkungen der letzten 10 Jahre. So manch einer vergisst die Schenkungen. Er betrachtet lediglich die Höhe des Erbes und wiegt sich dabei in Sicherheit, wenn dieses unter dem Freibetrag der jeweiligen Steuerklasse liegt. Besonders häufig kommt dies unter Eheleuten vor.

Die Höhe des Freibetrages ist eine Frage des Verwandtschaftsgrades. Unter Eheleuten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften beträgt dieser 500.000 Euro (plus Unterhaltsfreibetrag). Ist das Paar (wie immer häufiger) nicht verheiratet, so fällt dieser Freibetrag auf gerade mal 20.000 Euro.

Beispiel: Eine Lebensversicherung in Höhe von 100.000 Euro gehört dem Mann und wird auf das gemeinsame Konto mit der Freundin ausgezahlt:

100.000 Euro Auszahlung
50.000 Euro Höhe der Schenkung
20.000 Euro Freibetrag unter Nicht-Verwandten

30.000 Euro werden als Schenkung versteuert, Steuersatz 30 Prozent
9.000 Euro Schenkungsteuer

Die Lösung:

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, wissen Sie sicher schon, was Sie damit vorhaben. Falls das Guthaben gemeinsam verwendet werden soll und eine Schenkung also geplant ist, kann das Gemeinschaftskonto die richtige Wahl sein. Soll das Geld Ihnen, Ihrem Vermögen oder Ihrer Altersvorsorge alleine dienen, dann gilt Vorsicht bei Gemeinschaftskonten.

Übrigens auch wenn Depots von „einzel“ auf „gemeinsam“ umgeschrieben werden, erhält die Schenkung- und Erbschaftsteuerstelle automatisch einen Hinweis.

Fazit: Der Freibetrag für Schenkung- und Erbschaftsteuer ist eine Addition der letzten 10 Jahre. Die Tragweite ist häufig nicht klar. Doch bei vielen Anlässen müssen die Banken und Versicherungen automatisch an das zuständige Finanzamt melden. Auch wenn im Moment noch keine Steuer anfällt, schmälert die Gutschrift den Freibetrag für weitere Schenkungen und für die Erbschaft.

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