Infinus-Insolvenz
Streit um Anlegervertreter belastet das Verfahren
Die Kür des "gemeinsamen Vertreters" im Future-Business-Insolvenzverfahren war von Anfang an umstritten. Jetzt hat das Oberlandesgericht seine Wahl in einem Fall für nichtig erklärt – womöglich mit Folgen für Tausende Anleger.
Auf die Razzia in der Infinus-Firmenzentrale in Dresden folgte die Insolvenz. Foto: Robert Michael