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Infinus Wichtigste Infos für Vermittler

Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte
Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte
Sind inzwischen alle zur Infinus-Gruppe gehörenden Gesellschaften in einem Insolvenzverfahren oder haben die Einleitung eines solchen beantragt?

Norman Wirth:
Nein. Der Infinus Finanzdienstleistungsinstitut (blaue Infinus) – also das Haftungsdach – hat (Stand 18.02.2014) keinen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Haftet ein dem Haftungsdach angeschlossener Vermittler persönlich seinen Kunden?


Wirth:
Nein, regelmäßig nicht. Haftendes Unternehmen war und ist das Haftungsdach als Rechtsträgerin der Beratung der Anleger. Einzelne Ausnahmen sind sicher konstruierbar.

Soweit sich aber gebundene Vermittler (tied agents) an die klaren Vorgaben zur Außendarstellung und zum Beratungs- und Vermittlungsablauf gehalten haben, wie dies von dem Infinus Finanzdienstleistungsinstitut vorgegeben war, sehen wir keine Probleme für die Vermittler.

Können nicht trotzdem sogenannte Anlegeranwälte auch direkt Ansprüche beim Vermittler geltend machen?


Wirth:
Das wird teilweise bereits versucht, ja. Klagen auf Schadenersatz werden schon angedroht. Offen gestanden tun mir da eher die Anleger leid, da sie diese Prozesse in der Regel verlieren werden. Ärgerlich ist es natürlich auch für den betroffenen Vermittler, da er erst einmal Kosten für seine Rechtsvertretung hat – die er dann jedoch im Fall des Obsiegens vor Gericht zurück erhält.

Ich habe gehört, dass das Haftungsdach eine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hat. Stimmt das?

Wirth:
Nach unseren Informationen ist das richtig. Es existiert eine überobligatorische Versicherung für das Institut gemäß § 33 Absatz eins Satz zwei KWG. Diese bietet Versicherungsschutz, wenn den Organen oder angestellten Mitarbeitern eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Die Jahreshöchstleistung dieser Versicherung soll 2 Millionen Euro betragen.

Zusätzlich zu dieser Versicherung soll eine weitere Versicherung für das Institut in seiner Funktion als Haftungsdach mit einer Jahreshöchstleistung von nochmals 2 Millionen Euro bestehen. Diese letztgenannte Versicherung bietet Versicherungsschutz auch für den Fall, dass das Haftungsdach wegen eines Verstoßes, der angeblich oder tatsächlich von seinen gebundenen Vermittlern begangen wurde, angegriffen wird.

Wichtig bei dieser Deckung ist, dass Versicherungsnehmer auch hier das Haftungsdach ist und nicht die tied agents. Sie sind auch nicht mitversicherte Person. Diese Versicherungen wurden nach unserer Kenntnis durch die Hans John Versicherungsmakler als erfahrenem Spezialmakler in diesem Segment vermittelt.

Die Hans John Versicherungsmakler gibt aufgrund der allgemeinen Verschwiegenheitsverpflichtung und aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen korrekter Weise keine Auskünfte zu diesem Thema.
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