Inkrafttreten am Freitag Bafin verabschiedet Institutsvergütungsverordnung
Nach einer mehrmonatigen Konsultations- und Vorbereitungsphase hat die Finanzaufsicht Bafin nun die Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle, die die InstitutsVergV von 2013 modifiziert, tritt am morgigen Freitag in Kraft.
„Mit der Überarbeitung wurden in erster Linie die Anforderungen der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für eine solide Vergütungspolitik in deutsches Recht umgesetzt, die die Vergütungsregeln der europäischen Eigenmittelrichtlinie und -verordnung CRD IV und CRR konkretisieren“, erklärt die Finanzaufsicht.
Flankierend dazu überarbeitet die Bafin derzeit ihre Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung.
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Ursprünglich wollte die Bafin die Institutsvergütungsverordnung für deutsche Banken Anfang 2017 veröffentlichen. Im März teilte sie mit, dass sich der Erlass "aus redaktionellen und technischen Gründen" verzögert und voraussichtlich im zweiten Quartal veröffentlicht werden soll. Anschließend hat die Finanzaufsicht das Veröffentlichungsdatum auf das dritte Quartal verlegt.