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Insolvenz vermeiden So hoch müssen die VSH-Deckungssummen für Berater sein

Ralf Werner Barth, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Concav
Ralf Werner Barth, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Concav
Es gibt bei Vermittlern und Beratern eine Reihe von beruflichen Veränderungen, die auch eine konkrete Risikoausweitung darstellen. Eine ansteigende Anzahl von Schadenfällen, die deutlich über die gesetzlich geforderte Summe hinausgehen, erhöht das Risiko der Unterversicherung für Vermittler und gefährdet somit auch das private Vermögen. Nun ist es bei Pflichtversicherungen ein häufig anzutreffendes Phänomen: Weil die Pflicht als lästig und ggf. als unnötig angesehen wird, wird nur die Mindestdeckung versichert.

Einfache Ursachen - kritischer Ausgang: Privathaftpflicht und Gewerbeverträge

Nicht angepasste Privathaftpflicht (PHV)-Altverträge mit Deckungssummen von nur 1 Mio. Euro stellen eine massive Bedrohung für den Vermittler dar, die heutigen PHV-Deckungssummen sind nicht grundlos bei 5 - 20 Millionen Euro angesiedelt. Ein einziger Schaden z. B. über 2,5 Millionen Euro würde bei alten PHV-Verträgen mit 1 Million Deckungssumme dazu führen, dass der in Anspruch genommene Vermittler wegen des nicht angepassten Vertrages mit seinem privaten Vermögen mit ca. 200.000 Euro in die Haftung gehen muss. Ein großes Risiko, das dann nicht mehr nur den beruflichen Bereich betrifft, sondern im Schadenfall auch die eigene Familie und das private Vermögen betrifft.

Dieses Risiko gilt insbesondere für Makler und deren Hinweis-, Beratungs- und Anpassungspflichten. So mancher des Berufsstandes musste vor Gericht leidvoll erfahren, dass er als Makler gegenüber dem Verbraucher in den meisten Fällen haftet.

Eine weitere Gefahr unzureichender Deckungssumme drohen Vermittlern die Gewerbeverträge mit Versicherungssummen über 2 Millionen, 5 Millionen und darüber vermitteln. Bei diesen Summen liegen die möglichen Schäden offensichtlich deutlich über der Pflichtdeckungssumme von 1,3 Millionen Euro. Kommt es zu einem Schaden und der Vertrag wurde falsch oder gar nicht eingedeckt, so kann dieser weit über der Höhe der Vermittler-Deckung liegen. Wie will ein Vermittler für solch einen massiven Schaden über seiner Pflichtdeckung selbst aufkommen? Dass dies in den meisten Fällen in einer Privatinsolvenz endet, wundert wahrscheinlich niemanden.



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