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ELTIFs BVI über neue Regeln für langfristige Investmentfonds

Zu den sogenannten ELTIFs gehören zum Beispiel Investitionen in Infrastrukturen (Transport, Energie usw.), kleine und mittelständische Unternehmen oder Sachwerte. ELTIFs sind grundsätzlich geschlossene Fonds mit fester Laufzeit. Die ELTIF Bedingungen können unter bestimmten Umständen eine Verlängerung der Laufzeit sowie Rückgaberechte vor Ende der Laufzeit vorsehen.

Zulässige Anlagegegenstände

Ein ELTIF soll mindestens 70 Prozent in ELTIF typische Anlagegegenstände investieren. Hierzu zählen Anlagen in Sachwerte (direkt oder über Beteiligungen), von kleinen und mittleren Unternehmen außerhalb des Finanzsektors begebene Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrumente sowie Investitionen in andere ELTIFs, EuVECAs (Europäische Fonds für Risikokapital) oder EuSEFs (Europäische Fonds für soziales Unternehmertum). 

Dabei darf ein Einzelwert grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent des Fondskapitals ausmachen. Einzelne Investitionen dürfen bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens betragen, solange deren Summe 40 Prozent des Fondskapitals nicht übersteigt. Damit wird die Zusammenstellung eines ELTIF zu einer echten Herausforderung. Denn verschiedene Großinvestitionen müssen in einem ELTIF zusammengefasst werden. Ein ELTIF, der beispielsweise 2015 aufgelegt wird und 2030 auslaufen soll, benötigt mindestens fünf Investitionsobjekte mit nahezu identischer Laufzeit.

Vertrieb und Schutzmechanismen für den Vertrieb an Privatanleger

ELTIFs mit Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat können in anderen EU-Mitgliedstaaten im Wege eines einfachen Anzeigeverfahrens vertrieben werden (so genanntes Passverfahren). Der ELTIF-Manager kann dann innerhalb der EU seinen Fonds vertreiben, ohne eine Vertriebszulassung bei jeder Nationalbehörde beantragen zu müssen.

Für den Vertrieb von ELTIFs an Privatanleger sind verschiedene Schutzmechanismen vorgesehen. Anleger mit einem Portfoliovermögen von maximal 500.000 Euro dürfen zum Beispiel maximal 10 Prozent des Vermögens in ELTIFs investieren. Diese Anleger müssen zuvor eine Beratung und einen Geeignetheitstest durchlaufen haben.