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Detlef Glow: „Erträge aus Fondsgeschäften gehören den Anlegern“

Lipper-Experte Detlef Glow
Lipper-Experte Detlef Glow
Wenn man es allen recht machen will und daher zu viele Kompromisse eingeht, kommt am Ende selten etwas Gutes dabei heraus. Das zeigen auch die kürzlich veröffentlichten Entwürfe der EU-Finanzaufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA), die als Grundlage für neue Regeln für börsennotierte Indexfonds (ETFs) und andere Investmentfonds gelten sollen.

Die Entwürfe wurden seit Herbst vergangenen Jahres monatelang mit Fondsanbietern und Interessenverbänden diskutiert und sollen im Frühjahr 2012 endgültig in eine neue Regulierung münden.

Zu viele Interessen

Dass die ESMA ihre Vorschläge mit der Industrie und Verbänden abgestimmt hat, ist meiner Ansicht nach der erste Kritikpunkt an dem Arbeitspapier. Denn dadurch ist der Entwurf der Behörde viel zu schwammig geworden.

Dass eine weiterführende Diskussion des Arbeitspapiers nicht zu einer Verschärfung der ohnehin schon weichen Entwürfe führt, dürfte klar sein. Somit werden Anleger wohl auch weiterhin auf vergleichbare Informationen zu ETFs und anderen Investmentfonds verzichten müssen. Dabei war genau dies das Ziel der ESMA. Doch neue Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und Kommissionen bringen nichts, solange branchenweite Standards fehlen und Transparenzanforderungen nicht klar formuliert sind.

Ein Fonds gehört den Anlegern

Damit die EU-Finanzaufseher ihre hochgesteckten Ziele erreichen, sind einige Dinge unablässig. Zunächst einmal müsste das Arbeitspapier klare Transparenzregeln für alle Fonds enthalten, beispielsweise wenn es um den Einsatz von Derivaten geht. Bei diesen Vorgaben könnten zum Beispiel die Standards, die einige ETF-Anbieter in den vergangenen Monaten freiwillig gesetzt haben, als Basis dienen, um ein einheitliches Reporting zu erreichen.

Zudem würden klare Verhaltensregeln für den Umgang mit den erzielten Zusatzerträgen aus Dividendenoptimierungs- und Wertpapierleihegeschäften zum Schutz der Anleger beitragen und so das Vertrauen in die Branche stärken. Dieser Punkt wird in dem vorliegenden Entwurf zwar behandelt, aber meiner Meinung nach nicht eindeutig genug geregelt.

Denn die Frage, die sich viele Anleger stellen, lautet: Warum darf der Fondsanbieter, der als Treuhänder im Rahmen der erteilten Vollmacht fungieren soll, die Erträge aus der Wertpapierleihe behalten? Gehören die Wertpapiere im Fonds und damit auch alle Einkünfte, die daraus erzielt werden, nicht den Anlegern?

Ich bin der Ansicht, dass die gängige Teilung dieser Zusatzeinnahmen zwischen Anlegern und Fondsgesellschaften Opium fürs Volk ist, sprich: Die Gesellschaften versuchen, ihren Investoren durch scheinbare Großzügigkeit beim Teilen den Blick auf die Fakten zu vernebeln. Denn faktisch gesehen, stehen die Mehrerträge den Anlegern – sprich Kapitalgebern – zu. Würde man die gängige Praxis auf die Spitze treiben, könnten die Fondsanbieter ja auch noch die gezahlten Zinsen und Dividenden für sich vereinnahmen.

Die ESMA hat den Fondsanbietern in ihren Vorschlägen zwar nahegelegt, solche Erträge künftig komplett den Fondsvermögen und damit den Anlegern gutzuschreiben. Aber ob die Anbieter diesem Rat folgen werden?

Wohl kaum, denn für viele Fondsanbieter sind diese Geschäfte eine lukrative Einnahmequelle. Würde die ESMA dagegen durchsetzen, dass Mehrerträge aus Dividenden- und Wertpapierleihestrategien komplett den Anlegern zufließen müssen, würde das den Markt für Wertpapierleihe aus meiner Sicht deutlich einschränken.

Denn welches Interesse hätten Kapitalanlagegesellschaften noch daran, Papiere aus ihren Fonds zu verleihen, wenn sie dadurch keine zusätzlichen Einnahmen erzielten? Schließlich sind solche Geschäfte für sie mit einem höheren Aufwand und damit weiteren Kosten verbunden.

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