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Aktualisiert am 04.10.2016 - 17:50 Uhrin AktienLesedauer: 5 Minuten

Vermögensverwaltung gefragt So können vermögenswirksame Leistungen wieder attraktiv werden

Robert Freitag, geschäftsführender Gesellschafter Sutor Bank, Hamburg
Robert Freitag, geschäftsführender Gesellschafter Sutor Bank, Hamburg

Angesichts niedriger Zinsen scheint Sparen vielen Menschen nicht mehr interessant genug zu sein. Sie geben das Geld lieber aus. Und 40 Euro, der maximale monatliche Bonus vom Arbeitgeber, klingen erst einmal nach nicht viel. Dabei können aus diesen 40 Euro bei der Anlage etwa in Aktienfonds schnell hohe Beträge werden. Allerdings nicht mit Banksparplänen und auch kaum mit Bausparen, sondern am ehesten mit Aktienfonds.

Der Gesetzgeber weiß um diesen Zusammenhang und fördert die Aktienfondsanlage entsprechend. Wichtiger noch als diese Förderung ist allerdings die Wahl des richtigen Konzepts. VL-Sparen ist auf sieben Jahre angelegt. Das ist rückblickend ein Zeitraum, in dem sich Aktien in der Regel durchaus solide entwickelt haben. Wenn da nicht immer diese Schwankungen wären. Ein Aktienfondportfolio erzielte in den vergangenen 25 Jahren einen Durchschnittsertrag von rund sieben Prozent pro Jahr. Ein schöner Durchschnittswert. Der höchste Jahresertrag lag dabei sogar bei 58 Prozent, der größte Jahresverlust allerdings auch bei rund 46 Prozent.

Schlecht, wenn der Einbruch gerade zum Ende der siebenjährigen Sparzeit kommt. Dann kann ein mageres Jahr die Erträge aus sechs fetten Jahren stark schmälern oder sogar aufzehren. Vor allem dann, wenn die Anleger nur auf ein Produkt, einen einzigen Aktienfonds gesetzt haben. Denn die Statistiken zeigen deutlich, dass Fondsmanager es nicht schaffen, dauerhaft den Markt zu schlagen, also immer bei den besten zu sein. Der Spitzenreiter des Vorjahres ist oft genug in den hinteren Rängen des laufenden Jahres zu finden und umgekehrt.

Besser ist es, statt auf einen einzelnen Fonds auf zwei oder mehr Fonds zu setzen. Das verringert das Risiko und glättet die Schwankungen. Noch besser ist es, einen echten Vermögensverwalter zu nutzen, der Aufteilung des Portfolios in Aktien und Anleihen je nach individueller Risikoneigung festlegt und regelmäßig je nach Marktlage anpasst. Denn auch, wenn der Gesetzgeber eine Aktienquote von 60 Prozent vorschreibt: Es gibt risikoreiche und weniger risikoreiche Aktienfonds. Und es gibt wissenschaftlich basierte Anlagestrategien, die die Wahrscheinlichkeit von der langfristig positiven Marktentwicklung zu profitieren, deutlich steigern.



Betrachtet man neben der Performance auch die Kosten, so ist es sinnvoll, einen guten Teil des Kapitals in Indexfonds (ETF) zu stecken. Diese vollziehen die Entwicklung des Marktes nach und liefern so in der Regel zumindest die Erträge, die sich über die Jahre in den Indizes von Dax über Dow Jones und MSCI World bis hin zu den Emerging Markets zeigen. Dazu lohnt es sich, Anlageklassenfonds dazu zu mischen. Diese bilden ebenfalls einen Markt ab, weisen aber genau wie ETF sehr niedrige Kosten auf.

Viele verbinden die Leistung der Vermögensverwaltung traditionell eher mit dem Gedanken an große Vermögen. Dabei bedürfen doch eigentlich gerade die kleineren Vermögen einer besseren Betreuung, um zu wachsen. Das wird vor allem mit den hohen Kosten der individuellen Vermögensverwaltung begründet. Diese lassen sich durch ein wissenschaftlich basiertes, neutrales und einfaches Vorgehen aber so deutlich verringern, dass die Leistung der Vermögensverwaltung auch für niedrigere Summen verfügbar wird. Und genau da, wo es wirklich notwendig ist, für einen Ausbau des Kapitalstocks sorgt. Am besten noch mit Unterstützung des Arbeitgebers und des Staates, also mit vermögenswirksamen Leistungen.

Und das ist notwendig: Die Deutschen gelten als ein Volk von Sparern. Über Jahrzehnte legten sie so viel zur Seite, dass sich alle anderen nur wundern konnten. Irgendwann aber kippte der Sparwille, Anreize mussten her. 1961 wurde das 312-Mark-Gesetz oder genauer, das Erste Vermögensbildungsgesetz, geschaffen. Mittlerweile stellt heute das fünfte Vermögensbildungsgesetz den Rahmen für die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) dar.

Die Idee dahinter: Wer auf Konsum verzichtet, soll dafür belohnt werden. Und das aus zwei Richtungen: Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn eine Zulage zahlen, die er direkt auf die VL-Anlage seines Arbeitnehmers überweist. Je nachdem, welche Sparform der Arbeitnehmer wählt, legt der Staat noch einmal eine Förderung drauf. So weit, so theoretisch.

Praktisch sind VL-Zahlungen ein echter Bonus des Arbeitgebers, dessen Höhe oft in Tarifverträgen festgelegt wird. Der Maximalbetrag ist 40 Euro im Monat, die direkt in einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder in einen Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Der Staat fördert Bausparverträge und Aktienfondssparpläne mit Zulagen, wenn das Einkommen des Sparers einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Die Haltezeit beträgt in der Regel sieben Jahre, erst danach werden auch die staatlichen Zulagen ausgezahlt.

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