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20.07.2011 08:45
Rubrik: Fonds

Vermögensverwalter über Immobilienfonds – Teil 4: „Anteile an eingefrorenen Fonds lieber behalten“

Ronny Alsleben, Top Vermögen AG

DAS INVESTMENT.com stellt in einer Serie renommierten Vermögensverwaltern 10 Fragen zur gebeutelten Anlagenklasse der Offenen Immobilienfonds (OIF). Ronny Alsleben, Portfoliomanager der Top Vermögen AG, rät zu Zurückhaltung und Umsicht.

DAS INVESTMENT.com: Welchen Immobilienfonds können Sie heute empfehlen bei einem Anlagezeitraum über 10 Jahre in einem ausbalancierten Portfolio?

Ronny Alsleben: Eine Empfehlung im Bereich der Offenen Immobileinfonds für die nächsten 10 Jahre auszusprechen, ist nach unserer Meinung bei der aktuellen Situation dieser Fonds kaum möglich. Zunächst sollte man hier die momentanen Entwicklungen abwarten. Welcher Fonds wird langfristig überleben? Welche Verschiebungen gibt es innerhalb der Portfolien? Wie sieht die Allokation nach einer Liquiditätsbeschaffung aus? Wurden die „Filetstücke“ veräußert? Grundsätzlich sollte das Portfolio, wie übrigens die Vermögensanlage generell, breit diversifiziert sein. Sowohl in der Länder- beziehungsweise Städteverteilung, als auch in der Branchenverteilung. Auch die Streuung der Mietlaufzeiten spielt eine wichtige Rolle.

DAS INVESTMENT.com: Gibt es Alternativen zu den OIF? Etwa Spezialfonds, Hotel-Fonds, also weniger öffentlich vertriebene und beworbene Produkte, die Sie empfehlen können?

Alsleben: Alternativen zu der Anlage in Offenen Immobilienfonds können je nach individueller Vermögenssituation die klassische vermietete Immobilie sein, Investitionen in Geschlossene Fonds, welche zum Beispiel in Gewerbeimmobilien angelegt sind, oder aber sogenannte Immobilienaktien. Bei allen Alternativen sind aber die jeweiligen Vor- und Nachteile, wie etwa Fungibilität, Laufzeit, Rendite usw. im Rahmen der eigenen persönlichen Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. Aufgrund mangelnder Transparenz sind wir bei Geschlossenen Fonds eher zurückhaltend.

DAS INVESTMENT.com: Offene Immobilienfonds werden an Börsen mit teilweisen hohen Abschlägen gehandelt. Ein Grund zum Kauf? Was empfehlen Sie Anlegern, die in solchen Fonds festsitzen?

Alsleben: Die teilweise hohen Abschläge an der Börse, im Einzelfall bis zu 40 Prozent, liegen natürlich auch an der großen Unsicherheit der Anleger. Wer aber das Geld momentan nicht dringend benötigt, sollte die Anteile an eingefrorenen OIF lieber behalten, denn eine Liquidation muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass man unbedingt Geld verliert. Die Fonds haben Zeit, die Immobilien zu verkaufen. Bei einer Auflösung ist es nicht ausgeschlossen, bis zu 100 Prozent seiner Investition zu erhalten, wenn die Immobilien diesen Wert tatsächlich haben und zu diesem Preis verkauft werden können. Insofern kann auch der Kauf über die Börse mit einem Abschlag im Einzelfall interessant sein, wenn ich die Zeit habe, im Falle einer Auflösung den Verkauf der Immobilien abzuwarten.

DAS INVESTMENT.com: Seit 1. Juli müssen Fondsgesellschaften die KIID (Key Investor Information Document) veröffentlichen. Immobilienfonds wurden jahrelang als risikoarm eingestuft und verkauft. Wie stellt sich das aktuell dar? Welche Probleme können auf Berater zu kommen?

Alsleben: Da die KIID von der Fondsgesellschaft erstellt werden müssen, haben diese auch das Problem der rechtlichen Darstellung. OIF finden sich in unserer Definition nach den Erfahrungen der letzten Jahre bei den ausgewogenen und nicht bei den konservativen Anlagemöglichkeiten wieder.

DAS INVESTMENT.com: Wie beurteilen Sie die neuen Haltefristen für OIF im Rahmen des Anlegerschutzgesetzes? Ist das DIE Lösung?

Alsleben: Die Einführung von Mindesthaltedauern für Investitionen in OIF durch die Bundesregierung soll dem besseren Schutz des Privatanlegers bei einem plötzlichen Rückzug großer Investoren dienen. Die Einlage kann nur noch bis Ende 2012 täglich gekündigt werden. Ab 2013 wird eine einjährige Kündigungsfrist eingeführt - kurzfristig dürfen Anleger maximal 30.000 Euro pro Halbjahr abziehen. Ob diese Regelung DIE Lösung ist, bleibt abzuwarten, denn aktuelle Großinvestoren gelten als sogenannte Altinvestoren und sind von der Einführung nicht betroffen, nur für Großanleger ab 2013 ist diese Haltedauer und Kündigungsfrist bindend. Für Privatanleger wird sich kaum etwas ändern, denn das investierte Durchschnittsvolumen eines deutschen privaten Investors liegt in der Regel unter den oben genannten 30.000 Euro. Die Haltefristen sind unserer Meinung nach grundsätzlich zu begrüßen.

Dolatschko, 20-07-11 13:41:
Wenn der Autor geschlossene ImmoFonds als intransparent bezeichnet, was sind bitte offene IF? Dunkelkammern?
Shakira, 20-07-11 21:52:
Endlich mal jemand, der nicht wie die ganzen Medienfuzzies auf der Panikwelle mitreitet, sondern einen klaren Kopf behält - und außerdem sieht er auch noch unverschämt gut aus...

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