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04.03.2010 11:08
Rubrik: Geschlossene Fonds

Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium: Geschlossene Fonds sollen Finanzinstrumente werden

Quelle: Fotolia

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat Pläne für die Regulierung des „grauen Kapitalmarkts“ vorgestellt. Der Knaller: Geschlossene Fonds werden nach dem Wertpapierhandelsgesetz als Finanzinstrumente eingestuft. Und die Bafin soll die Prospekte nun auch inhaltlich checken.

Erklärtes Ziel ist es, die bestehende Regulierung zu ergänzen, damit Privatanleger besser informiert werden können und Aufsicht, Unternehmen und Berater ein zutreffendes Bild über das Marktgeschehen erhalten. Auch sollen die Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden.

Für Schäuble ist das geplante Gesetzesvorhaben „eine wichtige und notwendige Ergänzung der internationalen Bemühungen für eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte.“ Die Bundesregierung nutze jede Möglichkeit, mehr Transparenz und einen besseren Schutz der Anleger zu erreichen.

Geschlossene Fonds fallen unter das WpHG

Beim Anlegerschutz will das BMF an den Koalitionsvertrag anknüpfen, der einen besseren Schutz der Verbraucher vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung vorsieht. Finanzdienstleister sollen künftig auch bei der Beratung und Vermittlung von Produkten des Grauen Kapitalmarktes die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einhalten. Das bedeutet: eine anlegergerechte Beratung, das Führen eines Beratungsprotokolls, und die Offenlegung von Provisionen.

Hierzu soll der Anwendungsbereich des WpHG auf den Vertrieb von Produkten des „Grauen Kapitalmarktes“ ausgedehnt werden. Anteile an geschlossenen Fonds sollen künftig als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG gelten. Da Anteile an geschlossenen Fonds „komplexe Produkte mit einer in der Regel langen Laufzeit und nur begrenzter Fungibilität sind“, wie das BMF ausführt, sollen die Schutzvorschriften des WpHG auch für sie greifen.  

Bafin soll Prospekte auch inhaltlich prüfen

Die Prospekte der geschlossenen Fonds sollen in Zukunft detaillierter ausfallen. Vorgesehen sind laut BMF Angaben, die eine bessere Beurteilung der Seriosität der Initiatoren ermöglichen sollen. Zudem sollen die Prospekte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) intensiver geprüft werden können. Bislang erfolgt nur eine Prüfung auf Vollständigkeit. Branchenexperten halten diesen Punkt angesichts der personellen Ausstattung der Bafin für völlig illusorisch.

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