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VGF: Haftungsdachpflicht für Vertrieb geschlossener Fonds sollte auch für Investmentfonds gelten

Eric Romba, VGF
Eric Romba, VGF
Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) stellt in einer aktuellen Erklärung klar: Wenn geschlossene Fonds wie geplant, künftig als Finanzinstrumente gelten, dann muss auch die bisher geltende Ausnahmeregelung für Investmentfonds fallen.

Das Bundesfinanzministerium hatte im März überraschend ein Eckpunktepapier für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ vorgelegt. Damit soll unter anderem der bisher weitestgehend unregulierte Markt geschlossener Fonds gesetzlichen Regeln unterstellt werden.

Nun wurde ein Diskussionsentwurf veröffentlicht, auf dem das neue Gesetz , dessen Verabschiedung für Sommer geplant ist, basieren soll.

Der VGF hatte sich bereits grundsätzlich für eine Regulierung ausgesprochen. Von der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie im Jahr 2007 waren die geschlossenen Fonds nicht betroffen. Mit den Mitteln, die das von Wolfgang Schäuble geführte Bundesfinanzministerium nun einsetzen will, ist man jedoch ganz und gar nicht einverstanden.

Existenzbedrohende Pläne für freie Vertriebe

Nach dem aktuellen Entwurf sollen Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente qualifiziert werden. Die Folgen dieser Einstufung gehen weit über die formulierten Regelungsziele hinaus, warnt der VGF: Sie seien weder produkt- noch marktgerecht.

Denn durch die ausufernde Anwendung des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) werden gerade freie Vertriebe und kleinere Emissionshäuser in ihrer Existenz bedroht. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hatte sich bereits ähnlich deutlich gegen diese Maßnahme verwahrt und eine Unterschriftenaktion gegen die Pläne Schäubles lanciert.
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„Das kann die Axt gerade am Geschäftsmodell des freien Vertriebs sein. Die mit der Aufsicht nach dem KWG verbundenen Regelungen gehen über die Grenzen dessen hinaus, was der einzelne Berater leisten kann“, kommentiert Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF.

Romba weiter: „Sachgerechter und praktikabler wären Regeln nach dem Vorbild der Versicherungsvermittler in der Gewerbeordnung. Das Schutzniveau für den Anleger wäre dasselbe.“

Gleiches Recht für alle: Haftungsdach für alle Fondsvermittler

Weiter muss es gleiches Recht für alle geben. „Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, ein ‚level playing field’ für den Vertrieb aller Kapitalanlageprodukte zu schaffen. Wenn schon der freie Vertrieb unter das KWG gefasst werden soll, dann muss dies für alle Vermittler aller Produkte gelten. Bestehende Ausnahmeregelungen für bestimmte Fondstypen, wie zum Beispiel Investmentfonds, darf es nicht geben“, so Romba. Hier lasse der Entwurf noch klare Lücken.
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