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08.09.2010 12:59
Rubrik: Geschlossene Fonds

Entwarnung für den Vertrieb: Geschlossene Fonds werden zwar Finanzinstrumente, aber über Gewerbeordnung reguliert

Quelle: Fotolia

Die umstrittene Regulierung geschlossener Fonds wird aus dem Anlegerschutzgesetz abgetrennt und in einen eigenständigen Gesetzentwurf verpackt. Die gefundene Regelung ist nominell ein Kompromiss, die Vermittler dürften aber sehr zufrieden sein.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben ihren seit Monaten andauernden Streit über die Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds beigelegt. Wie das „Handelsblatt“ mit Berufung auf einen Brief eines Staatssekretärs aus dem Wirtschaftsministerium meldete, soll die Vermittlung von geschlossenen Fonds weiterhin der Gewerbeaufsicht unterstellt bleiben.

Einstufung als Finanzinstrumente für Vertrieb ohne praktische Bedeutung

Nach Informationen des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen aus dem Wirtschaftsministerium habe man sich auf einen Kompromiss geeinigt: „Anders als im 'Handelsblatt' konstatiert, werden geschlossene Fonds tatsächlich als Finanzinstrumente eingestuft“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Dies bleibe für den Vertrieb aber ohne praktische Bedeutung, weil sie wie Investmentfonds einer Ausnahmeregelung unterworfen werden. Damit sei auch künftig weder eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut, noch eine Anbindung an ein Haftungsdach erforderlich (zur Themen-Seite "Regulierung der Finanzbranche).

Investmentfonds sind ebenfalls seit Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid zwar als Finanzinstrumente eingestuft, dürfen aber wegen eines speziell deutschen Ausnahmetatbestandes in der Umsetzung der Richtlinie von Vermittlern nach Paragraf 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) ohne Bafin-Lizenz oder Anbindung an ein Haftungsdach vermittelt werden. Vermittler von Investmentfonds sind ebenso wie diejenigen von Versicherungen über die Gewerbeordnung reguliert.

Die gewerberechtliche Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds soll nun, wie von den Verbänden der Finanzdienstleister gefordert, ebenfalls über die Gewerbeordnung erfolgen. Die bislang schwachen Vorgaben werden allerdings kräftig nachgebessert. Ein Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung, und umfangreiche Informations- Beratungs- und Dokumentationspflichten werden damit Pflicht.

Proteste aus der Branche haben Wirkung gezeigt

Damit haben die Proteste aus der Branche, allen voran von AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und VGF Verband Geschlossene Fonds offensichtlich Wirkung gezeigt. Allein der AfW hatte 4.000 Protestschreiben betroffener Vermittler, die um ihre Existenz fürchteten, gesammelt. Im Entwurf aus dem Finanzministerium war zunächst von einer rigiden Kontrolle über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Rede gewesen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hält die Regulierung über die Gewerbeordnung für mittelstandsfreundlicher und kostengünstiger.
Der Anlegerschutz sei dadurch genauso gewährlistet wie über eine striktere Regulierung über das Kreditwesengesetz und die Kontrolle der Vermittler durch die Bafin. Dies wird von Verbraucherschützern allerdings bestritten.

Nach Informationen des AfW soll ein neuer Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium in Kürze in die Ressortabstimmung gehen. Das Bundesverbraucherschutzministerium sei bislang bei der neuen Regelung, die direkt zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium ausgehandelt wurde, offenbar nicht beteiligt worden.

Umsetzung Mitte 2011 erwartet

Als Kabinettsentwurf soll die neue Regelung für den Vertrieb geschlossener Fonds dann voraussichtlich um die Jahreswende vom Kabinett verabschiedet werden. Mit einer Umsetzung sei nach AfW-Informationen ungefähr Mitte 2011 zu rechnen.

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