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Gewerbliche Fonds: „Kein Zwei-Welten-Steuermodell mehr“

Pascal Seppelfricke
Pascal Seppelfricke
Die direkte und die treuhänderische Beteiligung an einem gewerblich geprägten geschlossenen Fonds werden bei Schenkung und Erbschaft ab sofort nicht mehr steuerlich unterschiedlich behandelt. Dies hat das Bayerische Finanzministerium in einem Erlass angeordnet (S 3811 035 38476/10).

Bislang wurde der über einen Treuhänder gehaltene Fondsanteil von den Finanzbehörden nicht als Betriebsvermögen angesehen, Anleger konnten deshalb nicht die Vergünstigungen des Erbschaftssteuergesetzes geltend machen.

„Damit ist das zwei-Welten-Modell abgeschafft, und das ist ein absoluter Pluspunkt für geschlossene Fonds. So kommen auch Anleger ohne öffentlichen Eintrag ins Handelsregister in den Genuss von Steuervorteilen“, sagt Pascal Seppelfricke, Vorstand der Seppelfricke & Co. Family Office AG.

Gerade viele vermögende Kunden würden sich scheuen, ihre Beteiligung an geschlossenen Fonds für jeden nachvollziehbar zu machen. Und die gängige Praxis von Vertrieben, Initiatoren und Zweitmarktfonds, über das Handelsregister Fondsanleger zu identifizieren und sich dann teils mit wenig seriösen Angeboten zu melden, sei so laut Seppelfricke zumindest bei gewerblichen Fonds auch nicht mehr möglich.

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