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Kommentar: Endlich Planungssicherheit für italienische Solarfonds

Max-Robert Hug
Max-Robert Hug
Für Solarfonds-Anleger, die in Italien investieren wollen, herrscht jetzt endlich Klarheit: Am gestrigen Donnerstag, den 4. Mai 2011 haben der italienische Wirtschaftsminister Paolo Romani und die italienische Umweltministerin Stefania Prestigiacomo das ab 1. Juni 2011 in Kraft tretende neue italienische Einspeisegesetz für die Förderung von Strom aus Sonnenenergie unterschrieben. Damit sind die Weichen für Italiens Zukunft in Sachen Solarförderung gestellt und es besteht Rechtssicherheit für Investoren auch über den 1. Juni 2011 hinaus, an dem das bisherigen Einspeisegesetz Conto Energia III ausläuft.

Das von den zuständigen Ministerien in Italien ratifizierte Gesetz basiert im Wesentlichen auf den bereits vor zwei Wochen an die Öffentlichkeit gelangten Tarifen für die Förderung von Solarstrom. Danach sinkt die Vergütung der über 20 Jahre staatlich garantierten Einspeisevergütung im Laufe des Jahres um bis um 30 Prozent, bleibt aber für Investoren - nicht zuletzt auch wegen der stark gefallenen Preise für Wechselrichter und Solarmodule - nach wie vor hoch attraktiv.

Im Gegensatz zum bisherigen Conto Energia III erfolgt die Abstufung nicht mehr im Drei-Monats-Takt, sondern bis Dezember 2011 monatlich. Entscheidend für die Förderhöhe ist der Monat des Netzanschlusses. Kommt der Energieversorger allerdings zu spät, kann man entsprechende Strafzahlungen von ihm verlangen. Nach wie vor ist der zusätzliche Verkauf des produzierten Stroms an der Börse für Energie vorgesehen. Diese Komponente ermöglicht es auch weiterhin, von zukünftig steigenden Energiepreisen zu profitieren.

Neu im gerade unterschriebenen italienischen Einspeisegesetz ist unter anderem eine Prämie in Höhe von 10 Prozent der Förderung, wenn die Bauteile der jeweiligen Solaranlagen zu mindestens 60 Prozent aus einer Fertigungsstätte innerhalb der Europäischen Union stammen. Eine clevere Komponente zur Stärkung der europäischen Wirtschaft. Zudem wurden die Tarife für Dachanlagen nachgebessert: Nach dem Conto Energia IV werden Projekte mit einer Gesamtgröße von bis zu einem Megawatt (MW) mit der hohen Vergütung kleinerer Anlagen bedacht – ursprünglich sollte diese Grenze bei 200 kW liegen.

Als Emissionshaus für Solarfonds begrüßen wir die neue Regelung. Auch wenn die Einspeisevergütung gegenüber der bisherigen Förderung auf den ersten Blick sinkt, können diese durch sogenannte Preisgleitklauseln effektiv ausgleichen. Hierbei wird vertraglich vereinbart, dass sich der Kaufpreis einer Anlage unmittelbar an die Höhe des jeweiligen Fördertarifs im Monat des Netzanschlusses anpasst. Damit wird das Risiko eines späten Netzanschlusses im Jahr 2011 auf den Errichter einer Anlage ausgelagert. Aktuell haben wir uns Projekte mit Preisgleitklauseln und einer Gesamtleistung von 17 MW sichern können. Weiter Anlagen folgen schon in Kürze.

Der Autor: Rechtsanwalt Max-Robert Hug ist Geschäftsführer beim Emissionshaus Leonidas Associates. Er ist dort verantwortlich für die Bereiche Marketing, Vertrieb und Unternehmenskommunikation.

Mehr zum Emissionshaus hier und zum aktuellen Fonds hier.

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