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Regulierung geschlossener Fonds: Annäherung statt Apokalypse

Foto: Fotolia
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Das Rätselraten über die Regulierung geschlossener Fonds dürfte bald Geschichte sein – und auch die Apokalypse-Szenarien, die monatelang durch Branche und Medien geisterten. Denn der aktuell in der Öffentlichkeit diskutierte neue Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der europaweit geltenden AIFM-Richtlinie (AIFM-Umsetzungsgesetz) enthält gegenüber dem stark kritisierten Vorläufer substanzielle Änderungen, die den Emissionshäusern entgegenkommen. So soll neben der Heraufsetzung der Fremdkapitalquote von 30 auf 60 Prozent (DAS INVESTMENT.com berichtete gestern) die Mindestzeichnungssumme für Ein-Objekt-Fonds von 50.000 Euro auf 20.000 Euro heruntergeschraubt werden. Zudem ist es geplant, die geforderte Risikostreuung, die für Fonds ohne Mindestzeichnungssumme gilt, zu modifizieren: Es gälte dann nicht mehr nur wie bisher geplant die sogenannte 3-Objekte-Regel, sondern auch die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Fondsinvestments. So könnten nach Expertenmeinung künftig unter Umständen auch Ein- oder 2-Objekte-Fonds mit mindestens drei gleichwertigen Mietern regelkonform sein. Des Weiteren ist im neuen Referentenentwurf die Positivliste für die in Zukunft zugelassenen Anlageklassen erweitert: Neben Immobilien, Schiffen, Flugzeugen, Erneuerbare-Energien-Projekten und Public Private Partnerships tauchen jetzt unter anderem auch Wald- und Agrarinvestments, Anlagen zur Stromerzeugung und –speicherung sowie Schienenfahrzeuge und Containerinvestments auf. Eine Erweiterung des Katalogs wäre nach Einzelprüfung durch die Bafin möglich. Die AIFM-Richtlinie muss bis spätestens 22. Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt sein. Für bis dahin anplatzierte Fonds, die ihre Objekte zu diesem Zeitpunkt bereits erworben haben, soll Bestandsschutz gelten: die in der Branche befürchtete Beschränkung der Platzierungsfrist der Fonds traditioneller Bauart wäre damit auch vom Tisch. Augenscheinlich haben die Bemühungen des Branchenverbands VGF gefruchtet, im Dialog mit den Konzeptionären des Entwurfs doch noch gegen allzu Praxisfernes im Gesetz argumentieren zu können. Zum neuen Entwurf müssen jetzt die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Verbraucherschutz Stellung äußern, dann wandert er im kommenden Monat zur Besprechung ins Kabinett. Somit besteht immer noch die Möglichkeit für Änderungen an den Änderungen – dennoch scheint für die Emissionshäuser das Ärgste abgewendet.

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