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Prokon droht die Insolvenz: Anleger sollen auf Kündigungsrecht verzichten

Der Ökokonzern Prokon fordert seine Anleger in einem Schreiben auf, bis Oktober auf das Kündigungsrecht zu verzichten und bereits getätigte Kündigungen zurückzuziehen. Ansonsten stünde eine Planinsolvenz Ende Januar ins Haus.

Laut des Schreibens leide Prokon unter dem „Kapitalentzug durch die Kündigung der Anleger“. Bereits Mitte Dezember hatte der Konzern ein Schreiben an seine Anleger verschickt mit der Bitte, auf die Zinsen für das zweite Halbjahr 2013 zu verzichten, um das Unternehmen über Wasser zu halten. Weitere Anleger kündigten jedoch ihre Genussrechte, sodass die Luft für Prokon finanziell nun dünn wird.

Nach eigenen Angaben braucht Prokon bis zum 20. Januar 2014 die Zusage, dass mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals bis zum 31. Oktober 2014 im Unternehmen verbleibt. Dieses Kapital stammt von Anlegern, die dem Unternehmen Geld leihen und dafür Genussrechte erhalten – sie werden am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Bei einer Insolvenz oder einer Liquidation bekommen sie jedoch erst ihr Geld, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden. Die Genussrechtsinhaber könnten also alles verlieren. Laut einem Bericht der Stiftung Warentest verzeichnete der Prokon-Konzern bis Ende August vergangenen Jahres 194,4 Millionen Euro Verlust. Damit sei das Stammkapital der Gesellschaft bereits zu dem Zeitpunkt aufgezehrt gewesen.

„Sollten sich diese Zahlen bewahrheiten, müssen die Prokon-Anleger damit rechnen, deutlich weniger Geld zurückzubekommen, als sie eingezahlt haben. Denn dann wäre nicht nur die Zinszahlung in Gefahr sondern auch das Genussrechtskapital“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), in einer Pressemitteilung auf der Homepage.

Allein für die Grundverzinsung von 6 Prozent müsste das Unternehmen bis zum Jahrsende mindestens ein Ergebnis nach Kosten und Steuern von 60 Millionen Euro erwirtschaften, heißt es in der Meldung weiter. Von Januar bis August habe das operative Ergebnis jedoch nur bei 13 Millionen Euro gelegen.

Gegenüber „Bild am Sonntag“ ergänzte Tüngler: „Auf die betroffenen Anleger wirken die aktuellen Verlautbarungen schlichtweg wie eine klassische Erpressung“.

Prokon gerät immer wieder in Kritik. So schlagen Verbraucherschützer seit Jahren Alarm wegen mangelhafter Risikoaufklärung bei der Anlegerwerbung. Im August 2013 ging es zum Beispiel um die Zukunftsplanung der Firma: Es sollten innerhalb von fünf Jahren 10 Milliarden Euro an Investorengeldern eingeworben werden. Die Verwendung der Gelder blieb jedoch unklar. Auch eine Kapitalflussrechnung bot Prokon seinen Investoren nicht an.

Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg klagte im September 2009 erfolgreich wegen unlauterer Werbung gegen das Itzehoer Unternehmen. Schon damals warb Prokon mit Genussrechten für Anleger und pries die Beteiligungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fernsehen als sichere Geldanlage an. Dabei benutzte das Unternehmen Begriffe wie „maximaler Flexibilität“. Diese seien irreführend entschied das Oberlandgericht Schleswig Holstein, da die Beteiligungen sich damals auf mindestens fünf Jahre beliefen.

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