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„Ewiges Widerrufsrecht" Bundesregierung schafft Widerrufsjoker ab

Die seit Monaten diskutierte Abschaffung des „ewigen Widerrufsrechts“ für Immobilienkreditverträge ist nun beschlossene Sache. Das Bundeskabinett stimmte am gestrigen Mittwoch für das entsprechende Gesetz ab. 

Das neue Gesetz betrifft Altverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden. Das bisherige Widerrufsrecht erlaubte Verbrauchern, sich aus Immobilienkrediten zu lösen, wenn der Kreditgeber sie nur unzureichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hatte. Laut Stiftung Warentest war dies bei vier von fünf zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkreditverträgen der Fall. Durch das neue Gesetz wird der Widerrufsrecht auch in solchen Fällen zeitlich begrenzt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Verbraucher noch drei Monate Zeit, sich zu überlegen, ob sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen. 

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