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01.07.2011 09:17
Rubrik: Märkte

Steuer-Chaos beim Goldkauf: Was Anleger beachten sollten

Michael Bormann

Schuldenkrise und Inflationsangst treiben Anleger ins Gold. Doch die verschiedenen Goldinvestments werden vom Fiskus unterschiedlich behandelt. Es droht ein Steuer-Chaos. In einen Gastbeitrag erläutert der Steuerberater Michael Bormann von der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner die mitunter gravierenden Auswirkungen.

Verschiedene Goldinvestments werden vom Fiskus völlig unterschiedlich behandelt. Der Steuersatz für realisierte Gewinne reicht von 0 bis annähernd 30 Prozent. Die Auswirkungen auf die Nachsteuerrendite der verschiedenen Anlageformen sind somit gravierend.

Als sicherstes Goldinvestment gelten Goldmünzen und -barren. Es gibt weder eine Emittentenrisiko wie bei Zertifikaten oder Inhaberschuldverschreibungen noch droht die Gefahr eines möglichen Missmanagements wie bei Aktien von Goldminengesellschaften. Für den Anleger besonders erfreulich: Physische Goldinvestments unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Der Gewinn von Münzen und Barren ist  nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei. Da Gold vereinfacht gesagt als Währung gilt, fällt auch keine Mehrwertsteuer an. Im Gegensatz dazu streicht der Fiskus beim Kauf von Silbermünzen immerhin 7 Prozent, bei Silberbarren sogar 19 Prozent Mehrwertsteuer ein.

Beim Kauf von Goldmünzen und –barren muss der Anleger allerdings ein Aufgeld zahlen. Bei Stückelungen von einer Feinunze (31,10 Gramm) beläuft sich dies in der Regel auf 4 bis 5 Prozent. Zudem stellt sich beim Erwerb von physischem Gold die Frage der Lagerung. Sowohl ein Schließfach also auch der Einbau eines Tresors zuhause kosten weiteres Geld.

Die niedrigen Erwerbskosten und die einfache Lagerung machten binnen kürzester Zeit so genanntes Xetra-Gold ausgesprochen populär. Dabei handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung (also eine Anleihe), die von der Deutsche Börse Commodities GmbH emittiert wird und wie eine Aktie an der Börse gekauft werden kann. Xetra-Gold ist mit physischem Gold hinterlegt und für den Anleger besteht ein Lieferanspruch. Daraus wurde vielfach abgeleitet, das etwaige Kursgewinne, die mit Xetra-Gold erzielt werden, wie bei Goldmünzen oder –barren behandelt werden, also nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei sind.

Von: Michael Bormann

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