LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Hüfners Wochenkommentar „Bei einem Brexit muss man Aktien kaufen, nicht verkaufen“

Assenagon-Chefvolkswirt Martin Hüfner: „Hier wird an den Kapitalmärkten wieder einmal übertrieben
Assenagon-Chefvolkswirt Martin Hüfner: „Hier wird an den Kapitalmärkten wieder einmal übertrieben
Eigentlich habe ich mir vorgenommen, nie über ein Thema zu schreiben, über das alle reden. Aber jetzt läuft die öffentliche Diskussion zum Brexit aus meiner Sicht in eine so falsche Richtung, dass ich wortbrüchig werde.

Überall werden derzeit Horrorszenarien für den Fall eines Brexits verbreitet. Es gebe eine Rezession. Der Handel würde zusammenbrechen. Das Finanzzentrum London würde zerstört. Banken und die Auto- und Chemieindustrie kämen unter die Räder. Symptomatisch war der starke Anstieg der Aktienkurse Anfang dieser Woche als Reaktion auf Umfragen, dass der Brexit weniger wahrscheinlich geworden ist. Die großen Zentralbanken haben verkündet, bei größeren Marktturbulenzen stützend eingreifen zu wollen.

Ich glaube, hier wird an den Kapitalmärkten wieder einmal übertrieben. Natürlich kann es in den nächsten Wochen zu Verwerfungen, vor allem bei den Wechselkursen, kommen. Da ist es gut, wenn Zentralbanken und Regierungen Gewehr bei Fuß stehen. Das ist für mich aber nicht der Beginn größerer Probleme an den Märkten. Es wird im Gegenteil eher Gelegenheiten zum Kauf von Aktien bieten. Denn die grundlegenden ökonomischen Probleme sind – jedenfalls für die Rest-EU – bei Weitem nicht so schlimm. Hier ist viel Hysterie im Spiel.

Drei Gründe dafür:

Erstens ist die Umsetzung eines Brexits, wenn es wirklich dazu kommen sollte, kein Lehman-Fall, der in kurzer Zeit die Welt durcheinanderwirbelt. Es ist vielmehr ein Prozess, der sich über Jahre hinzieht und bei dem niemand weiß, wo der Anfang und wo das Ende ist. Das fängt schon diese Woche an. Selbst wenn sich beim Referendum eine Mehrheit für den Brexit ergeben sollte, heißt dies noch lange nicht, dass die Briten aus der EU austreten. Entscheiden tut nicht das Volk, sondern Regierung und Parlament. Die aber sind verfassungsrechtlich nicht an das Votum des Volkes gebunden. Sollte der Volksentscheid knapp ausfallen (zum Beispiel 50,5 Prozent zu 49,5 Prozent für „Leave"), dann würde das Parlament vermutlich nicht für einen Austritt votieren. Denn dort überwiegen die Stimmen für ein Verbleiben in der EU.

Bis ein Brexit-Beschluss realisiert wird, dauert es wieder eine Zeit

Der Maastricht-Vertrag hatte dafür ursprünglich einen Zeitrahmen von zwei Jahren vorgesehen. Die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens ist aber ein so kompliziertes Gebilde, dass man das kaum so schnell vernünftig lösen kann. Das kann fünf, sechs Jahre dauern. Da wird man nach bewährtem Muster die „Uhr anhalten". Anleger müssen daher heute noch nicht nervös werden.

Tipps der Redaktion