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Risiko-Ampeln für Finanzprodukte – sinnvoll oder Volksverdummung?

Quelle: Fotolia
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Rechtliche Rahmenbedingungen waren einer der zentralen Punkte bei der öffentlichen Anhörung vergangene Woche im Verbraucherschutzministerium zum Thema „Verbraucherschutz und Finanzmärkte“ (DAS INVESTMENT.com berichtete). Neben der Finanzberatung und der Qualifikation der Berater wird nun zunehmend auch die Produktseite beleuchtet. Ein Produkt-Tüv, so Vorschläge, solle künftig neue Finanzprodukte prüfen und zertifizieren, bevor sie in den Vertrieb und damit auf den Markt kommen. „Risikokennzeichnung hat Charme“ Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg schwärmt von einer „relativ neuen Idee, die durchaus Charme hat.“ Es müsste aber nicht nur um die Kennzeichnung des Risikos gehen, sondern auch um andere Merkmale wie Transparenz, Flexibilität, Rendite oder „ethische Verwendung“, so die Verbraucherschützerin. Ihre Anregung: Die zu vergebenden Farben sollten von der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen entwickelt werden. Auch die Stiftung Warentest findet in ihrer Stellungnahme an das Ministerium ein Ampelsymbol „in bestimmten Fällen sicher hilfreich, etwa bei der Frage, welche Risiken mit Finanzdienstleistungen verbunden sind oder wie hoch das Kostenniveau einer Dienstleistung ist.“ Voraussetzung sei allerdings, dass das Symbol richtig verstanden werde. Der Bundesverband Verbraucherzentrale vzbv ist der Ansicht, dass eine Risikokennzeichnung oder Warnung den größten Teil heutiger Zertifikatebesitzer vom Kauf abgehalten hätte. Der Verband befürwortet die Ampel, allerdings nicht bloß mit drei Lichtern: „Im komplexen Bereich der Finanzdienstleistungen sehen wir das Problem, dass eine Klassifizierung in drei Risikokategorien das Anlagerisiko und erst recht das Anlageprodukt zu verkürzt darstellen könnte.“ Eine Modifikation auf sechs Risikoklassen wäre dafür geeigneter, so der vzbv. Dies würde „Verbraucher zumindest für das Thema Anlagerisiko stärker sensibilisieren. Beschwichtigende und verzerrte Risikoaufklärungen würden zumindest deutlich erschwert“.
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