Umsatzwertverfahren
Das Umsatzwertverfahren zieht bei der Maklerbestandsbewertung die bislang erzielten Umsätze zur Wertermittlung heran. Es wird ein branchentypischer Prozentsatz beziehungsweise Multiplikator vom vermutlich nachhaltig erzielbaren Jahresumsatz der Vergangenheit ermittelt. Dieser Faktor wird gegebenenfalls um den Wert der übrigen übernommenen Vermögensgegenstände erhöht.
Das Umsatzwertverfahren wird ansonsten meist bei Freiberuflern wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten angewandt.