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Urteil: Kein Policenverkauf im Supermarkt

Das Landgericht Wiesbaden hat der Supermarktkette Rewe verboten, in ihren Filialen Versicherungsverträge zu verkaufen. Das hat die Rechtsanwaltskanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“ heute bekannt gegeben, die für den Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (Afw) den Rechtsstreit gegen Rewe führte.

Von September bis Oktober 2007 hatte der Rechtschutzversicherer Arag in den Filialen des Penny-Marktes ein Versicherungspaket aus Unfallschutz, Opfer-Rechtschutz und Schutzbrief angeboten. Der Verband sah in dieser Aktion einen Verstoß gegen die Regelungen der EU-Vermittlerrichtlinie, nach der es zur gewerblichen Vermittlung von Versicherungsverträgen einer entsprechenden Erlaubnis von der IHK bedarf. Weder Rewe noch die Penny-Mitarbeiter hatten eine solche Gewerbeerlaubnis.

Die EU-Richtlinie soll gewährleisten, dass nur qualifizierte Berater Policen an Kunden verkaufen können. „Auswirkungen wird dieses Urteil auf die ganze Branche der Versicherungen haben“, kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth die Entscheidung des Gerichts. „Geplante und bereits durchgeführte Vertriebsaktionen über den Einzelhandel müssen überdacht oder abgesagt werden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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