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23.04.2010 14:03
Rubrik: Versicherungen

Finanzfrage der Woche: Was sind Altersrückstellungen?

Foto: Fotolia

Die sogenannten Altersrückstellungen sollen dafür sorgen, dass die private Krankenversicherung (PKV) auch im Alter bezahlbar bleibt.

Die Grafik verdeutlicht, wie das Prinzip funktioniert: Die hellblaue und orangefarbene Linie zeigen die Krankheitskosten, die Männer und Frauen im Lauf ihres Lebens verursachen, auf Versicherungsdeutsch Kopfschäden genannt.

In diesem Beispiel tritt ein 35-jähriger Mann in die PKV ein, er zahlt einen Beitrag von rund 1.830 Euro pro Jahr (dunkelblaue Linie). Seine Krankheitskosten liegen in diesem Alter aber nur bei etwa 1.530 Euro. Die Differenz legt der Versicherer langfristig an.

Er baut damit in diesem Beispiel über 20 Jahre (mit 55 Jahren entspricht der Beitrag des Versicherten genau seinen Krankheitskosten) Rückstellungen auf. Sie sorgen dafür, dass die Beiträge des Kunden im Alter tendenziell gleich bleiben, auch wenn seine Krankheitskosten dann deutlich über seiner Prämie liegen.

Grafik vergrößern

Diese Altersrückstellungen verhinderten lange Zeit, dass langjährig Versicherte ihren Krankenversicherer wechselten. Denn bei einem Wechsel wurden die Altersrückstellungen oft weder ausbezahlt noch mitgegeben, stattdessen flossen sie dem alten Versicherer zu.

Einen Überblick über gute PKV-Vollversicherungtarife finden Sie hier.


Seit der Gesundheitsreform ist das anders. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, dürfen Versicherte bei einem Wechsel ihres Anbieters nun einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen.

Von: Karen Schmidt

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Holger Lang, 26-04-10 13:50:
Tja, soweit die Theorie. Die Praxis sieht dann allerdings meist anders aus.
Stefanie Vogel, 26-04-10 14:03:
Die Mitnahme der Altersrückstellungen ist seit 1.1.09 möglich!! Ausserdem flossen und fliessen die verbleibenden Rückstellungen nicht den alten Versicherern zu, sondern dem Kollektiv des jeweiligem Versicherers!Die Aufstellung der "guten PKV-Volltarife" ist leider für Verbraucher nicht wirklich zu gebrauchen. Hier wird nur ein Preis-Leistungsverhältnis berücksichtigt und nicht das Unternehmen selbst, ist aber mindestens in der Auswahl des Versicherers genauso wichtig, wie viele andere Parameter auch, schade!
Karen Schmidt, DAS+INVESTMENT.com, 26-04-10 14:57:
Liebe Frau Vogel,

ich meinte den 1.1. 2009, habe mich da verschrieben. Besten Dank für den Hinweis! Ich habe das im Text korrigiert.

Besten Gruß,
K. Schmidt
Walter , 26-04-10 16:15:
Was zum Teufel soll das? Über Altersrückstellungen sprechen und dann wichtige Dinge wie den gesetzlichen Zuschlag vergessen?
Markus Glogowski, 27-04-10 08:16:
Leider bestätigt einem keine Versicherungsgesellschaft, wie hoch die Altersrückstellungen bei einem bestehenden Vertrag überhaupt sind. Oder wieviel davon auf einen anderen Versicherer übertragen werden könnten. Der in der Theorie vereinfachte Anbieterwechsel ist so in der Praxis wieder nicht durchführbar.

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