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24.03.2010 16:32
Rubrik: Versicherungen
Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Allianz

Internetseite der Verbraucher-
zentrale Hamburg
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen Allianz Leben am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Vertragsklauseln zum Rückkaufswert seien intransparent und folglich unwirksam, behaupten die Verbraucherschützer.
Das schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Laut Schätzungen kündigen rund 50 Prozent der Versicherten ihre Lebensversicherungsverträge vor dem eigentlichen Laufzeitende. In diesem Fall bekommen Kunden von der Versicherung einen Rückkaufswert ausgezahlt.
Verbraucherschützer beklagen seit langem, dass dabei oft viel zu niedrige Summen den Besitzer wechseln. Verluste zwischen 105 und 50.000 Euro müssten die Verbraucher hinnehmen, habe eine Untersuchung zufällig ausgewählter gekündigter Versicherungen der Verbraucherzentrale im Jahr 2007 ergeben. Zudem könnten Kunden nicht nachvollziehen, wie der Rückkaufswert zustande käme.
In der Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen die Klauseln zum Rückkaufswert als unwirksam erklärt. Die Versicherungen Deutscher Ring, Generali, Hamburg-Mannheimer und Signal Iduna mussten daraufhin bei den Versicherungsbedingungen nachbessern.
Die Verbraucherschützer wollen nach und nach alle großen Versicherer verklagen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ weiter. Ein Urteil im Gerichtsprozess gegen die Allianz erwartet die Verbraucherzentrale noch in diesem Jahr.
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