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Krankenversicherung: Einkommensgrenze steigt

Sie hatte sich schon in der Vergangenheit über die neue Regelung beschwert, dass Kassenpatienten drei Jahre hintereinander den Sprung über die Pflichtgrenze schaffen mussten, um wechseln zu können. Dadurch habe sich der Neuzugang signifikant verringert. Nach 116.100 neuen PKV-Versicherten im Jahr 2006, halbierte sich der Neuzugang 2007, seitdem diese Regel gilt, auf 59.900 Personen.

2008 fiel der Zuwachs mit 49.900 Leuten noch einmal geringer aus. Dieser Trend dürfte sich mit einer weiter steigenden Versicherungspflichtgrenze nicht gerade umkehren.

Auch andere sogenannte Rechengrößen für die Sozialversicherung hat die Regierung – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats – angehoben. Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr um 75 Euro auf 3750 Euro monatlich an. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, zahlen beim derzeitigen Krankenkassenbeitragssatz von 14,9 Prozent ab 2010 11,20 Euro mehr im Monat, meldet die Nachrichtenagentur Reuters. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 5500 Euro (derzeit 5400) im Westen und auf 4650 Euro (4550) im Osten Deutschlands.

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