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16.11.2009 11:55
Rubrik: Versicherungen

Gesetzliche Rente und Rürup-Rente: Schicht-Dienst für die Altersvorsorge

Foto: Fotolia

Die gesetzliche Rente reicht nicht, das ist sicher. Zulagen, Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit sollen daher Lust aufs Sparen machen – mehr denn je. Geregelt ist die Altersvorsorge in drei Schichten. Die erste Schicht im ersten Teil der Altersvorsorge-Serie: gesetzliche Rente und Rürup-Rente

„Es war ein Wahlkampfmanöver und ein überflüssiges dazu“: Franz Ruland ist unzufrieden. Der neue Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung kritisiert in einem Gespräch mit dem „Weser-Kurier“ die Rentengarantie, die der Bundestag im Juni verabschiedet hat: Künftig kann die Rente zwar mit den Löhnen steigen, aber nicht mehr sinken, wenn Arbeiter und Angestellte weniger verdienen. Ein gut getimtes Geschenk an die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland drei Monate vor der Bundestagswahl.

„Das Prinzip funktioniert nicht“, wettert aber Rentenexperte Bernd  Raffelhüschen. „Wir hatten die gesetzliche Rente schon saniert und zukunftsfähig gemacht. Es war alles in Ordnung. Doch jetzt durchlöchern wir das wieder und entsolidarisieren das System“, so der Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge weiter.

Die Einführung einer Rentengarantie ist die jüngste einer sehr langen Reihe von Gesetzen, die die gesetzliche Rente finanzierbar und am Leben halten sollen.

Hier geht es zur grafischen Übersicht der Renten-Entwicklung und rechtlicher Änderungen in den vergangenen 40 Jahren.

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Und immer wieder führten die Reformen dabei zu Unmut. Wie das Anheben des Renteneintrittsalters von 63 auf 65 und dann von 65 auf 67 Jahre. Oder die Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005, mit dem der Gesetzgeber die Altersvorsorge in drei Schichten teilte und dabei ganz nebenbei die Steuerfreiheit der Kapitallebensversicherung kippte.

1.600 Euro zu wenig

Trotz der Änderungen sinkt das Rentenniveau seit Jahrzehnten. 2020 wird die gesetzliche Rente laut Prognosen nur noch rund 46 Prozent des letzten Nettoeinkommens eines Arbeitnehmers betragen. Wer heute 30 Jahre alt ist, 32.400 Euro brutto im Jahr verdient und im Alter den Lebensstandard mit 1.500 Euro Rente einigermaßen halten will, bräuchte bei einer unterstellten Inflation von 2,5 Prozent in 37 Jahren etwa 3.740 Euro monatlich. Er bekommt voraussichtlich eine gesetzliche Rente von rund 2.490 Euro. Steuern und Sozialabgaben rausgerechnet bleiben zirka 2.130 Euro – 1.600 Euro zu wenig.

Stefan Koch, 17-11-09 15:27:
Danke für den guten Beitrag, Frau Schmidt!
Nur eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen: "...Einige Versicherer denken dennoch an die Hinterbliebenen: Allianz, Zurich, LV 1871 und Swiss Life zahlen dem Ehepartner lebenslang, den Kindern bis zu ihrem 25. Geburtstag das Vertragsguthaben als Rente aus, wenn der Versicherte in der Ansparphase stirbt..."
Das ist sicher auf den ersten Blick ein Vorteil, u. U. aber eben nicht gesetzeskonform und damit steuerschädlich! Das wäre bitte für die Kunden. Eine Zertifizierung der Produkte seitens des Gesetzgebers (wie bei "Riesterverträgen" wird Klarheit bringen.
Leser, 26-02-11 19:47:
Zitat:
Deutlich wird das an den fünf „Nichts“. Denn wie ihr Pendant ist die Basisrente nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht vererbbar und nicht kapitalisierbar. Und damit höchst unflexibel. Zitat ENDE
Zudem wird die Rürup-HibliRente auf die ges. HibliRente angerechnet.
Also Beitrag und Kosten zum eigenen Schaden.

Das sollte selbst den "Dümmsten vielleicht-lässt-sich-doch-Steuern-sparen-suchenden" von diesem Produkt abhalten.

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