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18.01.2010 11:41
Rubrik: Versicherungen
LV 1871 bietet Sterbegeld mit Anwaltshotline

Foto: Fotolia
Die Lebensversicherung von 1871 (LV 1871) erweitert ihr Sterbegeld um eine Erbrechtsberatung: Mit dem Sterbegeld Plus können Versicherte oder deren Hinterbliebene sich von einem Anwalt beraten lassen, etwa wenn es um das Erbrecht oder Testamente geht.
Der Münchener Versicherer bietet damit zwei Sterbegeldvarianten an: Das neue Sterbegeld Plus mit der Erbrechtsberatung und ein Sterbegeld in Kooperation mit dem Münchener Begräbnisverein e. V. (MBV). Das Sterbegeld gibt es auch fondsgebunden als Performer Sterbegeld.
Bei den Münchnern können auch 90-Jährige mit den Sterbegeldlösungen für den Todesfall vorsorgen. Dabei verzichtet die LV 1871 generell auf eine Gesundheitsprüfung. Nach sechs Monaten greift ein gestaffelter Versicherungsschutz; bei 60-Jährigen besteht beispielsweise nach einem Jahr der volle Schutz. Bei Unfalltod entschädigt die Unfallzusatzversicherung mit der doppelten Versicherungsleistung.
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