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27.10.2010 17:18
Rubrik: Altersvorsorge

Riester-Studie: Eine Milliarde Euro verschenkt

Quelle: Fotolia

Vergesslichkeit kann teuer werden. Riester-Sparer, die es versäumen, ihren Zulagenantrag einzureichen, verschenken bares Geld.

Haben die Riester-Sparer zuviel Geld? Rund 977 Millionen Euro schenkten sie im Beitragsjahr 2007 dem Fiskus, indem sie auf die staatliche Förderung verzichteten. Das entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an den maximal erhältlichen Zulagen.

Dies geht aus dem diesjährigen „Vorsorgeatlas Deutschland“, der vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag von Union Investment erstellt wurde hervor.

Drei Millionen Sparer stellten keinen Zulagenantrag

Das meiste Geld verloren die Sparer dadurch, dass sie den Zulagenantrag erst gar nicht stellten. Im Jahr 2007 waren das rund ein Viertel der Sparer, also knapp drei Millionen Menschen. Dadurch verzichteten sie auf Grund- und Kinderzulagen in Höhe von 664 Millionen Euro.

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Weitere 313 Millionen Euro an Zulagen wurden nicht ausgezahlt, weil die Sparer den Mindestbeitrag nicht eingezahlt hatten. Dieser lag für das Jahr 2007 bei 3 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres, maximal 1.575 Euro.

Männer nachlässiger als Frauen

Besonders nachlässig gingen Männer mit ihren Zulageanträgen um. Knapp 28 Prozent von ihnen hatten keine Riester-Förderung für das Jahr 2007 beantragt. Bei den Frauen waren es 24 Prozent. Auch die Jüngeren versäumten es häufiger, einen Antrag zu stellen und schöpften die maximale Förderung auch seltener aus. Geringverdiener hingegen erreichten häufiger die maximale Förderquote als Menschen mit einem höheren Einkommen.

Bis Ende 2010 Zulagen für das Jahr 2008 beantragen

Die Riester-Zulagen können noch zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres beantragt werden. Wer kein Geld verschenken will, sollte also bis zum Jahresende  seinen Antrag für das Jahr 2008 eingereicht haben.

„Riester-Sparer sollten die Möglichkeit des Dauerzulagenantrages nutzen“, rät Bernd Raffelhüschen, Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge. Darüber hinaus sollten sie die Sparraten regelmäßig mit dem Einkommen abgleichen und entsprechend anpassen. Denn wenn sich das Einkommen aufgrund von Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen ändert, müssen auch die Sparraten angepasst werden. Der aktuelle Mindesteigenbeitrag liegt seit 2008 bei 4 Prozent des Bruttoeinkommens.

Von: Svetlana Kerschner

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