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24.08.2010 12:11
Rubrik: Versicherungen

Finanzfrage der Woche: Müssen Mollige mehr für private Krankenzusatzversicherung zahlen?

Quelle: Pixelio

Wer stark übergewichtig ist, muss mit Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Herz- und Kreislauferkrankungen und Schlaganfällen rechnen. Und mit hohen Zuschlägen bei der privaten Krankenversicherung. Wann Versicherungsgesellschaften von Übergewicht sprechen, auf welche Zusatzkosten sich Mollige einstellen müssen und in welchen Fällen sie gar nicht versichert werden, erklärt DAS INVESTMENT.com.

Wer zu viele Kilos auf die Waage bringt, kann unter Umständen von einer privaten Krankenkasse als Kunde abgelehnt werden. Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Finanzportals Finance Scout 24 unter Anbietern von privaten Krankenzusatz-Policen.

„Dies gilt besonders dann, wenn noch andere Risikofaktoren, wie Vorerkrankungen, hinzukommen, und der Antragsteller das 40. Lebensjahr überschritten hat“, erklärt Errit Schlossberger, Geschäftsführer von Finance Scout 24. Wer 110 Kilo auf die Waage bringe, demnächst seinen 50. Geburtstag feiere, unter Bluthochdruck leide und einen Bandscheibenvorfall habe, könne kaum mit einem positiven Bescheid nach der Gesundheitsprüfung rechnen.

Doch auch wer nur ein paar Pfunde zuviel auf den Rippen hat, muss sich unter Umständen auf Risikozuschläge einstellen. Ab welchem Body-Mass-Index (BMI)  diese fällig werden, ist jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Denn es ist medizinisch umstritten, wann gesundheitlich bedenkliches Übergewicht vorliegt.

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So wollen sich mehrere der von Finance Scout 24 befragten Gesellschaften nicht auf einen konkreten Richtwert festlegen, sondern ziehen neben dem BMI auch andere Faktoren in ihre Betrachtung mit ein. „Wir bewerten das Körpergewicht nicht isoliert, sondern werfen einen gesamtheitlichen Blick auf die Gesundheit des potenziellen Kunden“, heißt es zum Beispiel bei der Central Krankenversicherung. Dabei greift der Versicherer auf eine spezielle Software zurück. Ähnlich verfährt die Barmenia: Einen konkreten BMI-Wert als k.o.-Kriterium gibt es nicht. Aber natürlich sei erhebliches Übergewicht – wie auch starkes Untergewicht – ein Risiko, das häufig mit Folgeerkrankungen einhergeht.

Die Axa bedient sich eines konkreten BMI-Wertes als Richtschnur, verweist aber ebenfalls auf andere Risikofaktoren, die ebenfalls berücksichtigen werden. Die konkreten BMI-Grenzwerte erfahren Kunden allerdings erst bei der Antragstellung, um sie nicht vorschnell zu verunsichern. Etwas konkreter werden die Inter Versicherungsgruppe und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK): Bis zu einem BMI von 30 bewegen sich Neukunden im grünen Bereich, bei einem höheren Wert drohen Zuschläge. Zum Vergleich: Bei einem BMI von 28 bringt ein Mann bei einer Körpergröße von 1,80 Meter rund 90 Kilogramm auf die Waage.

Wer 50 Prozent über dem Normalgewicht liegt, wird nicht versichert

Eine andere Richtschnur benutzt die Arag: Hier kommt es auf das Normalgewicht an, definiert als Anzahl der Zentimeter (Körpergröße) minus 100 in Kilogramm. Ein 1,85 Meter großer Mann darf demnach 85 Kilogramm wiegen, um als normalgewichtig zu gelten. Wer dieses Kriterium erfüllt, braucht keine Risikozuschläge zu fürchten. Wer jedoch um 20 bis 29 Prozent darüber liegt, muss bei den Tarifen für ambulante Heilbehandlung 20 Prozent Risikozuschlag akzeptieren. Wer das Normalgewicht um 30 bis 39 Prozent verfehlt, bezahlt 30 Prozent mehr, und wer um 40 bis 49 Prozent die Norm verpasst, muss vor der weiteren Prüfung des Antrags einen Bericht des Hausarztes vorlegen. In der Gewichtsklasse, die das Normalgewicht um 50 Prozent oder mehr übersteigt, zeigt die Arag die rote Karte: Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr möglich.

Ähnlich verfährt die R+V. Auch bei dieser Gesellschaft ist das so genannte Normalgewicht ausschlaggebend, allerdings ist sie restriktiver als die Arag: Wer den Norm-Wert um mehr als 40 Prozent verfehlt, bekommt keine Zusatz-Police, bei der die Abfrage von Körpergröße und Gewicht im Rahmen einer Gesundheitsprüfung relevant ist.

Allerdings ist die Körperfülle nicht bei allen Tarifen der Zusatzversicherung ein wichtiges Kriterium. „Wer eine Zahnzusatzversicherung wünscht, muss sich kaum Sorgen wegen einiger Kilo zuviel machen“, betont Schlossberger. Bei einem Tarif für die stationäre Behandlung in der Klinik oder einer Pflegezusatzversicherung dagegen schon.

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