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20.08.2010 12:24
Rubrik: Versicherungen

BU-Frage der Woche: Wie versichert man Studenten gegen Berufsunfähigkeit?

Foto: Fotolia

Die Absicherung biometrischer Risiken steht derzeit verstärkt im Fokus vieler Berater und Versicherer. Vor allem der Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) birgt dabei Potenzial. DAS INVESTMENT.com stellt BU-Fachmann Holger Timmermann einmal pro Woche die BU-Frage der Woche. Diesmal: Wie versichert man Studenten gegen Berufsunfähigkeit?

Wie versichert man Studenten gegen Berufsunfähigkeit?

Mit dem Beginn eines Studiums lohnt es sich für Studierende, sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken zu machen. Die Voraussetzungen für angehende Jungakademiker sind gut, da mit der noch vorhandenen Gesundheit und den günstigen Berufsgruppeneinteilungen der BU-Versicherer scheinbar alle Hürden im Vorfeld beseitigt wurden und der Abschluss einer BU-Versicherung zwischen 1.000 und maximal 2.000 Euro Monatsrente kein Problem sein sollte.

Aber wie bei Auszubildenden ist die Sache auch bei Studierenden nicht ganz so einfach. Bei Studenten liegen die Hindernisse in dem noch nicht abgeschlossenen Studium und dem damit noch nicht vorhandenen akademischen Titel. Hinzu kommt, dass das Ausbildungsziel (spätere Beruf) zum Teil durch den Studiengang noch gar nicht definiert ist.

Als Beispiel eignet sich die Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (BWL). Denn was wird ein BWL-Student, der gerade sein erstes Semester begonnen hat?  Die Antwort auf diese Frage haben die meisten Anbieter nur in der Kalkulation Ihrer Prämie gelöst, indem Sie ab Beginn oder nach Erreichen des Vordiploms eine günstige Berufsgruppeneinteilung vornehmen. Sollte jedoch ein früher BU-Fall in den ersten Semestern eintreten, wird seitens einiger Versicherer nur geprüft, ob der Student sein Studium fortführen kann oder in einem anderen Studiengang weiter studieren könnte.

Das angestrebte Studienziel und die damit verbundenen Fähigkeiten, etwa die soziale Stellung in der Gesellschaft, legen die Anbieter meist nicht zugrunde. Die Folge: Eine Verweisung auf jede andere Tätigkeit (die sogenannte abstrakte Verweisung) ist hier möglich. Selbst die erstmalige Einführung der Berufsunfähigkeit in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Jahre 2008 konnte hier keine Abhilfe schaffen. Es gibt nach wie vor Tarife für Studenten, die zwar einen BU-Schutz in den ersten Semestern suggerieren, aber am Anfang des Studiums nur eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Schulunfähigkeit absichern.

Um solche Härtefälle in den ersten Semestern zu vermeiden, ist es notwendig den Inhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr genau zu prüfen. Denn es gibt Tarife, die das Studienziel schon zu Beginn eines Studiums als versichert anerkennen (das ist aber nicht bei Kunst- und Musikstudenten möglich).

Auf welche Punkte es in diesen kniffligen Fällen sonst noch ankommt und welche Versicherer sehr gute Leistungen für Studenten bieten, erfahren Sie im Webinar mit Holger Timmermann am 25. August 2010. Wenn Sie Interesse an dem Webinar haben, schicken Sie eine Email mit Ihren Kontaktdaten an die Email-Adresse: bufrage@dasinvestment.com.

Holger Timmermann hat mit dem gesellschaftsunabhängigen HT-Maklerservice bereits vor mehr als 10 Jahren begonnen, Versicherungen beim Produktmanagement in den Bereichen BU und der privaten Altersversorgung zu beraten. In seine BU-Analysesoftware fließen die Antworten von 38 BU-Versicherern zu 60 Berater- und Endkunden-relevanten BU-Fragen. Die so erhaltenen Ergebnisse münden in BU-Empfehlungen in 23 Kategorien beziehungsweise Zielgruppen.

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