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14.09.2010 14:00
Rubrik: Versicherungen

Finanzfrage der Woche: Wer prüft angehende Finanzberater?

Quelle: Fotolia

Immer wieder kommt es in der Anlageberatung zu Fällen von Falsch- und Fehlberatung. Verbraucherschützer beklagen unter anderem eine mangelnde Ausbildung der Berater und Vermittler. Wie sind die gesetzlichen Vorgaben für die Mindestqualifikation? DAS INVESTMENT.com gibt einen Überblick.

Bei der Ausbildung der Finanzberater muss man zunächst danach unterscheiden, welche Produkte vermittelt werden. Danach kommt es zumindest bei Versicherungen auch auf den Vertriebsweg an.

Bei der Vermittlung von Versicherungen ist seit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht im Jahr 2007 ein umfangreiches Regulierungspaket in Kraft, das neben Registrierung, Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten sowie einer Berufshaftpflichtversicherung auch Vorgaben für eine Mindestqualifikation setzt. Demnach müssen Vermittler eine Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) absolvieren, bevor sie Versicherungen vermitteln dürfen.

Die Sachkundeprüfung richtet sich nach den Inhalten der Ausbildung zum „Versicherungsfachmann IHK“, die größtenteils aus den Inhalten des Versicherungsfachmanns des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) gebildet wurde. Sie umfasst versicherungsfachliche und rechtlichen Grundlagen sowie die Kundenberatung.

Berufsbegleitende Lehrgänge in 220 Stunden


Die Ausbildung umfasst derzeit rund 220 Stunden und kostet – je nach Lehrgangsanbieter zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Angehende Vermittler können den Lehrgang nebenberuflich mit Präsenz- und Selbstlernphasen in 12 Monaten absolvieren. Einige Anbieter wie Going Public bieten Sprintervarianten in vier oder sieben Monaten. Die Prüfung, die bei vielen IHK‘n vier Mal im Jahr – bei den großen Kammern in Frankfurt und München sogar sechs Mal im Jahr - stattfindet, kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für alle freien Vermittler, also in erster Linie Versicherungsmakler und so genannte Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (Mehrfachvertreter), die für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig sind. Das sogenannte Ausschließlichkeitsprivileg erlaubt es dagegen Versicherungsgesellschaften, ihre Vermittler (Einfirmenvertreter) eigenständig auszubilden und zu prüfen, ohne sich einer öffentlich-rechtlichen Prüfung stellen zu müssen.

Für Zertfikate-Vermittler: KWG-Lizenz oder Haftungsdach

Am striktesten reguliert sind in Deutschland die Vermittler von Finanzinstrumenten wie Anleihen, Zertifikaten oder Aktien. Sie können in Deutschland nur tätig werden, wenn sie eine Zulassung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) als Finanzdienstleistungsinstitut besitzen. Damit unterliegen sie der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die die Zulassung nur ausspricht, wenn neben vielen anderen Kriterien wie zum Beispiel eine ausreichende Kapitalausstattung auch die fachliche Qualifikation vorhanden ist.

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Alternativ können freie Vermittler von Finanzinstrumenten sich auch einem von Maklerpools oder Finanzdienstleistungsinstituten angebotenen Haftungsdach anschließen, das in der Regel ebenfalls rigide prüft, ob der Vermittler über die nötige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt. Einen bestimmten verbindlichen Ausbildungsstandard gibt es dafür nicht.

Mindestqualifikation für Fondsvermittler in Vorbereitung

Für die Vermittler von Investmentfonds und geschlossenen Fonds gibt es derzeit noch keine staatlich vorgeschriebene Mindestqualifikation oder eine öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung. Das soll sich jedoch bald ändern: Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Paragraf 34c der Gewerbeordnung, über den diese Vermittler derzeit zugelassen sind, reformiert werden. Eine Sachkundeprüfung analog derjenigen in der Versicherungsvermittlung ist geplant. Vorschläge dazu liegen bereits auf dem Tisch.

Die Regelung für die Vermittler von geschlossenen Fonds ist derzeit im Bundeswirtschaftsministerium in Arbeit und wird nach Abstimmungsproblemen in den Ministerien voraussichtlich Mitte 2011 nicht wie zunächst vorgesehen, im neuen Anlegerschutzgesetz, sondern in einem eigenständigen Gesetz umgesetzt.

Weitere Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK zur Sachkundeprüfung.

Thomas Schulz, 15-09-10 10:53:
Verstehe ich es also richtig, dass als Grundlage eigentlich nur eine Prüfung abzulegen ist? Es scheint ja verschiedene Wege zu geben, aber letztlich prüft der Staat einmalig, ob der Prüfling auch das entsprechend Wissen für den Job als <a href="https://www.censum.de/berater-finden.html
">Finanzberater</a> hat.
Ich finde das etwas kurz gegriffen, gerade der Finanz und Versicherungsmarkt ist doch sehr schnelllebig und kann sich von heute auf morgen ändern. Wäre es da nicht sinnvoll auch zu fordern, dass regelmäßig Fortbildungen bescheinigt werden. Denn solch eine Prüfung zeigt ja nicht ob jemand gut ist oder nicht und schon gar nicht die charakterlichen Eigenschaften. Da kann doch immer noch ein mieser Berater raus kommen. Ich fände es durchaus sinnvoll hier engere Richtlinien anzulegen. Ich weiß in Krisenzeiten haben solche Forderungen ja immer Konjunktur, aber trotzdem wäre solch ein vorgehen sinnvoller. Für viele Handwerker mag es ja noch gehen ein einmalige Prüfung zu nutzen. Andere Berufsbilder wie eben Finanzberater oder auch Mediziner sollten sich da aber anders zeigen.
David , 15-09-10 16:27:
Was für Mindestqualifikationen haben eigentlich die sog. Verbraucherschützer?
Tanja Zagar, 16-09-10 10:37:
Von umfaßenden Reforemen kann keine Rede sein. Die Vermittlelr sollen und müssen ausgebildet werden, ur die IHK-Prüfungen sind am eigentluichen Beratungsleben in viele Hinsicht vorbei.Vielmehr müssen die Produktanbieter geprüft werden, diese machen den großen Schaden und setzten Anlegergelder in den Sand und nicht der Vermittler. Was die BaFin macht weiß ich nicht, aber prüfen den Finanzmarkt tut sie auf keinen Fall. Viele Llobbyisten und jeder versucht für seine Gruppe abzusahnen. Die Vermittlungsreform und Versicherungsänderungs Gesetz haben meiner Meinung den Kunden weder mehr Schutz noch Sicherheit gebracht. Vielmehr der IHK Sonderbeiträge für Registrierungen, Ausbildern für vermitteltes Halbwissen, Versicherungen für Schadenspolice und abwälzung der Risiken (verlängerung der Stornozeit von 3 auf 5 Jahre auf den Vermittler und Aushändigung der Dokumentation vor dem Abschluß). Insgesamt sind Vermittler nach der sogenanter Reform 2007 nicht unbedingt besser Ausgebildet, haben mehr Verantwortung und Risko bei weniger Geld. Zumindest trifft das auf Makler und freie Vermittler. Bei gebundenen Vermittler hat sich nicht geändert. Die Reformchen konsten nur unnötig Geld, bringen insgesamt dem Verbraucher keien Verbesserung. Viele Verbraucherschützer wie auch Politiker haben keine Ahnung von Finanzen und Finnazprodukten. Das Volk sowieso nicht, und das wird einfach ausgenützt von Menschen mit kriminelle Energie. Viele davon sitzen eben in den genannten Gremien.

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