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Europäischer Gerichtshof: Unisex-Tarife werden Pflicht

Quelle: Fotolia
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Das Geschlecht darf nicht mehr als ein Risikofaktor in die Kalkulation von Versicherungsverträgen eingehen. Das haben die Luxemburger Richter am 1. März entschieden (Aktzenzeichen C-236/09). Unterschiedliche Gebühren für Frauen und Männer sind somit diskriminierend.

Die Assekuranz hat nun bis 21. Dezember 2012 Zeit, ihre Versicherungstarife umzustellen und Unisex-Tarife anzubieten. Der EuGH verwies in der Begründung auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Darin seien geschlechtsneutrale Unisex-Tarife im Grundsatz schon ab 21. Dezember 2007 vorgesehen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich bislang auf Ausnahmetatbestände berufen.

Die Gleichstellungsrichtlinie soll am 21. Dezember 2012 überprüft werden. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen nach diesem Stichtag in jedem Fall unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter.

Der kleine Unterschied

Versicherungstarife wurden bislang nach statistischem Risiko kalkuliert. Das Geschlecht ist dabei einer der maßgeblichen Faktoren: So müssen Frauen, weil sie statistisch gesehen länger leben, höhere Beiträge für private Rentenversicherungen bezahlen als Männer. Dafür bezahlt das schöne Geschlecht meist weniger für die Kfz-Haftpflicht, weil Frauen im Durchschnitt weniger Unfälle bauen.

Die Branche rechnet damit, dass es nun zu Kostensteigerungen auf breiter Front kommt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte im Vorfeld der EuGH-Entscheidung vor Tariferhöhungen gewarnt. Verbraucherschützer sehen dafür jedoch keine Grundlage. Sie verweisen auf die Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente, nach dem die Riester-Beiträge nur maßvoll gestiegen seien.

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