Zertifizierung: Versicherer ändern Rürup-Verträge
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„Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt. Sie sollten aber vorher genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben“, rät Thorsten Rudnik vom BdV.
Hintergrund: Seit 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schicken die Versicherer ihren Kunden Korrekturen zu. Diese sollen unterschrieben zurückgesandt werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliert seine Steuervorteile.
Der BdV empfiehlt, dass Rürup-Sparer kontrollieren sollten, ob die Anbieter ihnen nachteilige nicht zertifizierungsrelevante Änderungen unterjubeln. „Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über diese nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen“, so Rudnik weiter.
Veränderungen werden meist dann notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüberhinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt etwa für die „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt.
Hintergrund: Seit 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schicken die Versicherer ihren Kunden Korrekturen zu. Diese sollen unterschrieben zurückgesandt werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliert seine Steuervorteile.
Der BdV empfiehlt, dass Rürup-Sparer kontrollieren sollten, ob die Anbieter ihnen nachteilige nicht zertifizierungsrelevante Änderungen unterjubeln. „Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über diese nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen“, so Rudnik weiter.
Veränderungen werden meist dann notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüberhinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt etwa für die „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt.