BAV: Mehr Geld durch Lohnverzicht

Lohnstreik der IG Metall: Statt einer Gehaltserhöhung wäre
möglicherweise auch eine Betriebsrente interessant
Foto: Getty Images
Mehr Geld durch Lohnverzicht: Arbeitnehmer, die sich ihre Gehaltserhöhung in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen Steuern und Sozialabgaben. Und bessern gleichzeitig ihre Rente auf
Die deutsche Wirtschaft brummt. 41,04 Millionen Deutsche hatten im Jahresschnitt 2011 eine Arbeit, meldet das Statistische Bundesamt – so viele, wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Auch für Langzeitbeschäftigte bringt der Aufschwung gute Nachrichten: Nach Jahren der Lohnzurückhaltung steht für viele Arbeitnehmer jetzt wieder eine Gehaltserhöhung an.
Das allerdings kann gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen zum Problem werden. „Durch die Finanzkrise sind in diesen Firmen oft Verluste entstanden, die zu einer prekären Eigenkapitallage geführt haben“, sagt Heinz- Jürgen Busch. „Sie können Gehaltserhöhungen für bestehende Mitarbeiter nicht in ausreichendem Maße leisten, ohne dass sie die Liquidität des Unternehmens gefährden“, so der Präsident des Allgemeinen Berufsverbands der Selbstständigen (ABS) weiter.
Mitarbeiterbindung muss aber nicht unbedingt zulasten des finanziellen Spielraums gehen. Bieten Firmen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) statt einer Gehaltserhöhung an, können sie beides verbinden.
Denn die bAV senkt Steuerlast und Lohnnebenkosten: Zum einen, weil Beiträge zur bAV wie Gehaltserhöhungen zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen. Sind diese höher, sinkt der Gewinn und damit auch die Steuerlast des Unternehmens. „Zum anderen sind Beiträge in eine bAV für den Arbeitgeber im Gegensatz zu Gehaltszahlungen sozialversicherungsfrei“, sagt Sandra Spiecker, Leiterin Produktmanagement bei HDI-Gerling.
Auch der Arbeitnehmer spart Steuern und Sozialabgaben. Letztere fallen nicht an, und die Steuern zieht der Fiskus erst ein, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird. Dann haben die meisten Deutschen aber in der Regel einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens. Gleichzeitig baut der Mitarbeiter Rentenkapital auf, das er mit dem, was bei einer Gehaltserhöhung netto übrig bleibt, nicht zustande brächte (siehe Rechenbeispiel unten).
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Ich kann nur raten: "Nachrechnen" statt die Aussagen der Versicherungslobby nachbeten! - denn: "Glauben heisst nicht(s) wissen. Das gilt auch für den Arbeitgeber.
Der Artikel ist aufschlussreich, aber meiner Meinung nach wie immer vertriebsorientiert dargestellt. Stellt der Betrieb, wie dargestellt, auf Kostenersparnis ab – ich bezweifle, dass eine Firma, die klamm ist und deshalb statt Lohnerhöhung bAV anbietet wie im Artikel empfohlen – dies so tut. Wer kein Geld hat, hat keins.
Der übliche Beratungsansatz zur Entgeltumwandlung stellt die Steuerersparnis und Sozialversicherungsersparnis bei der Planung der bAV in den Vordergrund. Auf Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird überhaupt nicht eingegangen.
Die Versicherungsbranche trommelt und Gewerkschaften preisen ihre „bAV-Rente“ ebenfalls an. Schlagworte „Steuern sparen“ (gut geeignet und beliebt für manche Bauernfängerei) und „Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge“ suggerieren, dass eine bAV immer günstig ist.
Das ist aber nicht grundsätzlich so. Die bAV mit Entgeltumwandlung ist so manches Mal im Nachteil im Vergleich zur privaten Rentenversicherung oder anderen, besseren Vorsorgeprodukten. Und dann heißt es: Privatvorsorge ist besser als Gehaltsumwandlung.
„Recht auf eine bAV“?: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch oder Recht auf eine bAV, sondern nur das Recht, Teile seines Lohnes in eine Altersversorgung umzuwandeln, das heißt, dass der Arbeitgeber dieses Geld an ein entsprechende Einrichtung / Versicherung überweist.
Erkenntnis daraus:
Die Ergebnisse hängen sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie die „Förderquote" oder Suggestivaussagen wie „Steuern und Sozialabgaben sparen“ genügen den Anforderungen nicht.
Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse. In allen Fällen sollte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten für bAV-Produkte zurückgreifen um Fehler bei der Wahl und Gestaltung der Vorsorge zu vermeiden und evtl. einen Steuerberater für die steuerliche Seite hinzuziehen. Berater gegen Honorar bieten hier die Möglichkeit, dass die Kundeninteressen wahrgenommen und vertreten werden und zur passenden Form und den passenden Produkten in der finanziellen Vorsorge fürs Alter führen.
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