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PKV: Was tun bei einer Beitragserhöhung?

Gerd Güsssler ist Chef des Analysehauses KVpro.de
Gerd Güsssler ist Chef des Analysehauses KVpro.de
Seit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahre 2008 wurde der für Verbraucher wichtige Paragraf 204 VVG neu gefasst. Zusammen mit Paragraf 6.2 der VVG-InfoV (Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung) können die beiden Paragraphen für den Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) nützlich sein. Egal ob ein Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft oder der Wechsel zu einem anderen Versicherer – beides ist für Versicherte möglich und beides kann Geld sparen. Eine gute Idee – die praktische Umsetzung ist jedoch nicht immer ganz einfach!

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Sollte eine Beitragsanpassung notwendig sein, muss der Versicherer den Kunden mindestens einen Monat im Voraus darüber informieren. Dabei muss er darauf hinweisen, dass der Versicherte das Recht auf einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG hat. Gibt es für über 60-jährige Versicherte ein günstigeres Tarifangebot, muss der Anbieter dem Versicherten den entsprechenden Beitrag in einem Schreiben mitteilen.

Im Falle eines Tarifwechsels ist eine erneute Gesundheitsprüfung dafür nur dann erforderlich, wenn der neue Tarif Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif bietet. Mögliche Risikozuschläge kann der Versicherte jedoch vermeiden, indem er die Mehrleistungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen lässt. Der Versicherer muss dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif also mindestens einen wirklichen Alternativ-Vorschlag unterbreiten. Nach Paragraf 6, Absatz 2 VVG-InfoV, können es sogar bis zu zehn sein.

Was sollte der Betroffene tun?

Eine direkte – vor allem pauschale – Anfrage an den Versicherer garantiert nicht, dass man den jeweils auf Basis des derzeitigen Schutzes günstigsten Tarif erhält. Der Versicherer verliert schließlich bares Geld beziehungsweise einen Beitragszahler aus dem alten Tarif.

Und dabei gilt: Je weniger Personen Beiträge einbezahlen, je kleiner das Kollektiv also wird, desto mehr muss unter Umständen der Einzelne an Beitrag tragen. Die PKV-Kunden bringen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Mittel für Ihre versicherten Leistungen komplett selbst auf. Wenn die Krankheitskosten über die Tarifkalkulation hinaus überdurchschnittlich hoch werden, muss neu kalkuliert werden.

Daher möchte der Versicherer seine Schäfchen im Tarif zusammenhalten, um eine durch Abwanderung möglicherweise entstehende Beitragsanpassung zu minimieren. Auf der kommenden Seite lesen Sie, welche Informationen Verbaucher vor ihrer Entscheidung beim Versicherer abfragen sollten.
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