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Wie sich die Absenkung des PKV-Rechnungszinses auf die Versicherten auswirkt

Gerd Güssler
Gerd Güssler
Wegen der niedrigen Kaptalmarktzinsen kann es künftig sein, dass ein privater Krankenversicherer mit jetzt auslaufenden und neu anzulegenden Kapitalanlagen, den Mindestzins von 3,5 Prozent nicht mehr erwirtschaften kann. Deshalb empfiehlt die DAV eine freiwillige Absenkung des Rechnungszinses für die ab 21. Dezember 2012 geltenden Unisextarife von 3,5 auf 2,75 Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene 90-prozentige Gutschrift des Überzinses gilt nach wie vor.

Insoweit hat die Reduzierung des garantierten Rechnungszinses im Ergebnis nicht die große Auswirkung auf die private Krankenversicherung (PKV) im Allgemeinen, wie von Kritikern oder ideologischen Gegner oft behauptet wird. Das Zauberwort in diesem Zusammenhang heißt „Überzins“.

In der Vergangenheit haben die Anbieter den Garantiezins übertroffen

Angesichts der nicht explizit von der Versicherungsbranche verursachten Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, ist dieser Schritt ein kluger, vorausschauender in die richtige Richtung. Und das obwohl die Unternehmen den garantierten Rechnungszins von 3,5 Prozent in den vergangenen Jahren mehrheitlich sogar übertroffen haben und eine Absenkung rückblickend gesehen nicht erforderlich wäre.

Michael Baulig, Vorstandsmitglied der Universa Krankenversicherung bezeichnet diese Absenkung als einen „Akt der Vernunft und Voraussicht“. Dennoch, so auch die Einschätzung von Hans Olav Herøy, Vorstandsmitglied der Huk-Coburg Versicherungsgruppe am Rande eines KVpro.de-Branchendialogs in Berlin, „werde es Gesellschaften geben, die diesen Schritt erst später vollziehen und sich dadurch einen kurzfristigen Wettbewerbsvorteil verschaffen dürften“.

Was ist das überhaupt, der Rechnungszins … ?

Die Alterungsrückstellungen der Kunden,  sprich die vorausgezahlten Krankheitskosten, legen die PKV-Anbieter am Kapitalmarkt an und erwirtschaften dadurch einen Zins. Diese Zinseinnahmen sind wie gezahlte Beiträge zu betrachten und helfen unter Umständen, notwendige Beitragsanpassungen (BAP) abzufedern.

Die Kalkulation der PKV-Beiträge ist in der Kalkulationsverordnung geregelt. In Paragraf 4 heißt es, dass der einkalkulierte Rechnungszins 3,5 Prozent nicht übersteigen darf. Es darf also kein Unternehmen von vorne herein mehr als 3,5 Prozent Zins an Einnahmen einkalkulieren, um so die zu zahlenden Beiträge der Versicherten zu senken und sich möglicherweise Vorteile gegenüber anderen Versicherungsgesellschaften zu verschaffen.

… und der Überzins?

Dem PKV-Kunden stehen zusätzlich die über den garantierten Zins von 3,5 Prozent hinausgehend erwirtschafteten Zinserträge zu 90 Prozent zu, die der Alterungsrückstellung gutgeschrieben werden. Dieser Zinsanteil wird „Überzins“ genannt. Der Überzins beeinflusst somit den Tarifbeitrag des Verbrauchers.

Je mehr Zins die Versicherungen erwirtschaften können, desto geringer der erforderliche Tarifbeitrag. Eine Absenkung des Rechnungszinses erfordert natürlich auf der anderen Seite einen höheren Tarifbeitrag. Die erforderlichen Mittel müssen entweder aus Beitrag oder Zinsen erwirtschaftet werden.

Absenkung des Rechnungszinses nur  für das Neugeschäft

Nur für PKV-Käufer von neuen, ab dem 21. Dezember geltenden Unisextarifen, gilt der abgesenkte Rechnungszins von 2,75 Prozent. Die Absenkung ist eine Empfehlung, sie ist freiwillig, kein Muss. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob es der DAV-Empfehlung folgt oder nicht.

Bei Bestandskunden mit Alt- beziehungsweise Bisex-Verträgen bleibt alles wie es war, das heißt 3,5 Prozent Rechnungszins, garantierte Direktgutschrift auf die Alterungsrückstellung zuzüglich 90 Prozent des Überzinses.

Selbst wenn der Rechnungszins theoretisch auf „Null“ gesetzt werden würde, hätte der Kunde bei einem Zinsertrag von 3,5 Prozent trotzdem 3,15 Prozent als Gutschrift erhalten. Nämlich 90 Prozent aus dem Überzins (3,5% x 0,9= 3,15%). Natürlich müsste dafür der Beitrag des Kunden in diesem Fall vorab steigen, da der Versicherer keine Zinseinnahmen mehr in den Tarifbeitrag einkalkulieren dürfte. Auf der nächsten Seite lesen Sie, welche Versicherer die beste Nettoverzinsung erzielt haben.
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