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„Vermeintliche Wohltaten schwächen das Versichertenkollektiv“

Frank Schepers
Frank Schepers
Die öffentliche Darstellung der Lebensversicherer zurzeit könnte gegensätzlicher kaum sein. Überspitzt ausgedrückt: Einerseits ist die Rede von Ausbeutern, die sich an ihren Kunden bereichern, Rekordüberschüsse erwirtschaften und wilde Vertreter-Partys feiern.

Andererseits werden Lebensversicherer als wankende Riesen dargestellt, die nur noch wenige Jahre die versprochenen Garantien leisten können und deren Geschäftsmodell spätestens mit der Einführung der neuen Kapitalanforderungen von Solvency II untergehen wird.

Dieses Spannungsfeld macht deutlich: Die deutsche Lebensversicherung hat nicht nur ein Imageproblem, sondern vor allem ein Verständnisproblem in der Öffentlichkeit – denn ihr Geschäftsmodell basiert auf komplexen Ausgleichsmechanismen, die bei den Urteilen und Entwicklungen der vergangenen Jahre oftmals nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es erscheint daher wichtig, sich diese beiden Ausgleichsmechanismen erneut vor Augen zu führen: den Ausgleich über die Zeit und den Ausgleich im Kollektiv.

Bewertungsreserven sind essenziell für den Ausgleich über die Zeit

Um Kapitalmarktschwankungen im Zeitverlauf auszugleichen, bilden Versicherer Reserven auf Aktiv- und Passivseite. Erst dadurch ist es ihnen möglich, langfristige Garantien darzustellen, also im Vergleich zum volatilen Kapitalmarkt gleichmäßige und stabile Leistungen zu erbringen.

So ergeben sich aus dem aktuell sehr niedrigen Zinsumfeld zwar hohe Bewertungsreserven auf Kapitalanlagebestände – diese werden aber über die Zeit benötigt, um stabile Leistungen darzustellen – denn die Garantien liegen zum Teil deutlich über den heute zu erwirtschaftenden Zinssätzen.

Gesetze zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an diese Bewertungsreserven oder Kapitalregeln, die diese Reservebildung angreifen oder reduzieren, schwächen die Branche in einem zentralen Ausgleichsmechanismus. Auf der kommenden Seite geht es darum, wie "Wohltaten" für Einzelne, das Kollektiv belasten können.