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Allcura bietet zeitlich unbegrenzte VSH für Führungskräfte an

Foto: Fotolia
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Die neue Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung von Allcura funktioniert nach dem Verstoßprinzip. Das bedeutet, dass die Versicherung greift, wenn der Chef innerhalb der Versicherungsdauer fahrlässig eine falsche Entscheidung trifft oder einen Fehler macht. Dabei ist es egal, wann der Schaden tatsächlich eintritt und wann die Versicherung in Anspruch genommen wird. Das neue Produkt bietet also einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz, der nach dem Tod des Versicherten auch auf dessen Hinterbliebene übergeht.

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Bislang mussten Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte darauf vertrauen, dass die D&O-Versicherung zahlt, wenn sie eine Fehlentscheidung getroffen haben. Das Problem: Versicherungsnehmer der D&O-Deckung ist immer das Unternehmen, nicht die Person selbst. Sobald der Chef das Unternehmen verlässt, hat er keinen Einfluss mehr auf den Versicherungsschutz – und steht im Schadenfall unter Umständen komplett ohne Deckung dar. >> Zum VSH-Vergleichsrechner geht es hier Das liegt daran, dass D&O-Versicherungen nach dem „claims-made“-Prinzip arbeiten: Es ist also entscheidend, wann die Versicherung in Anspruch genommen wird. Da Unternehmensleiter für die Konsequenzen von Fehlentscheidungen oft erst Jahre später belangt werden und das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt womöglich schon verlassen haben, greift die D&O-Deckung in diesen Fällen nicht mehr.

Ergänzt wird die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durch eine Rechtsschutz-Versicherung des Spezial-Versicherers Roland Rechtsschutz. Der „Universal-Straf-Rechtsschutz“ schützt den Unternehmensleiter vor den Kosten eines Strafverfahrens und garantiert ihm eine professionelle Strafverteidigung. Inklusive ist ein U-Haft-Paket, das im Falle einer Untersuchungshaft Assistance-Leistungen wie einen Arzneimittelversand-, Auto-Rückhol-, Botschafts- und Konsulats-Service beinhaltet und ein U-Haft-Tagegeld bietet.

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