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Cybermobbing: Rechtsschutz gegen Verleumder

Bettina Wulff, ehemalige Ehefrau des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, wehrte sich juristisch gegen im Internet verbreitete Gerüchte über ihre Vergangenheit. Foto: Getty Images
Bettina Wulff, ehemalige Ehefrau des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, wehrte sich juristisch gegen im Internet verbreitete Gerüchte über ihre Vergangenheit. Foto: Getty Images
Zurückgeschlagen hat Bettina Wulff zunächst nicht. Als sich die Gerüchte um ihre Vergangenheit als Escort- Lady im Internet verbreiteten, reagierte sie erst einmal gar nicht. Erst im September 2012, also fast ein Jahr später, reichte sie Klage gegen Google und Moderator Günther Jauch ein, die jene Gerüchte befeuert haben sollen.

Zu spät – die vermeintliche Vergangenheit Bettina Wulffs war bereits in aller Munde. Auch weniger prominente Bundesbürger sind schon einmal Opfer von Beleidigungen und Cybermobbing geworden (siehe Grafik). Sich zu wehren ist für die Betroffenen langwierig und vor allem teuer. Nun hat die Arag-Versicherung die erste Rechtsschutzpolice für solche Fälle auf den Markt gebracht.

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Zu den Leistungen von web@ktiv zählen nicht nur Schadensersatz, wenn persönliche Daten wie die Kreditkartennummer missbraucht werden, oder Rechtsunterstützung bei Streitigkeiten über Online-Käufe. Die Versicherung rettet auch den Ruf im Netz, wenn es sein muss.

Verleumder im Visier

Dafür analysiert ein Anwalt, ob die eingereichten Fälle noch als freie Meinungsäußerung durchgehen oder schon rufschädigend sind. Ist Letzteres der Fall, beauftragt Arag einen Dienstleister, der den Verfasser der Verleumdung findet und dafür sorgt, dass der Beitrag aus dem Netz verschwindet. Abgedeckt sind dabei Beiträge in sozialen Netzwerken, Blogs und Internetforen.

Die Arag zahlt Löschungskosten bis zu 100 Euro pro Fall und maximal 1.000 Euro pro Jahr. Familien bekommen die Police für 9,90 Euro im Monat, Singles mit oder ohne Kinder zahlen 8,42 Euro. Die Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall zum Beispiel bei einer Unterlassungs- oder einer Schadensersatzklage liegt bei maximal 100.000 Euro ohne Selbstbeteiligung. Der Versicherer leistet übrigens auch dann, wenn etwa der eigene Nachwuchs einen Mitschüler beleidigt.

Oder wenn die Kinder sich illegal Filme, Musik oder Computerspiele aus dem Netz herunterladen oder unbewusst gegen Urheberrechte verstoßen. Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten (BdV) sind von dem Angebot trotzdem nicht so recht überzeugt: „Der Tarif web@ktiv ist keineswegs so neu und umfassend im Schutz, wie die Arag gerne behauptet“, sagt Hajo Köster.

„Dort wo die neue Police tatsächlich neu ist und vielen Menschen helfen könnte – bei der Abwehr von Abmahnungen nach illegalem Filesharing zum Beispiel –, hilft er nur bis zur Grenze von 190 Euro monatlich“, so der Justiziar beim BdV weiter. Eine juristische Abmahnung kostet aber pauschal um die 500 Euro. Damit müsste der Versicherte immer noch mehr als die Hälfte selbst bezahlen.

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