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Höhere Beiträge, mehr Ablehnungen Die vier dramatischen Folgen des LVRG

Ausschnitt der Infografik vom 1A Verbraucherportal. Quelle: 1A Verbraucherportal
Ausschnitt der Infografik vom 1A Verbraucherportal. Quelle: 1A Verbraucherportal
Hintergrund ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt und neben der Lebensversicherung auch Berufsunfähigkeitsversicherungen und Pflegeversicherungen betrifft. Das Gesetz regelt unter anderem, dass der sogenannte Garantiezins auf 1,25 Prozent sinkt und dass Versicherte zu 90 Prozent an den Risikogewinnen der Versicherung beteiligt werden müssen.

Branchenexperten und Verbraucherschützer erwarten deshalb vier wesentliche Folgen:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung verteuert sich (Neuverträge).
  • Versicherungen werden seltener bereit sein, risikoreiche Personengruppen zu versichern und Anträge häufiger ablehnen.
  • Es wird für Verbraucher schwieriger, eine BU abzuschließen.
  • Jüngere Menschen werden von den Teuerungen besonders betroffen sein.

Einer der Knackpunkte sind die Risikogewinne. Versicherungsbeiträge sind so bemessen, dass sie ein statistisches Risiko wie die Berufsunfähigkeit finanziell abdecken. Finanzieren im Laufe der Zeit die Beiträge die ausgezahlten Leistungen, entsteht ein Risikogewinn. Müssen Versicherer mehr BU-Renten beispielsweise auszahlen, als durch die Beiträge abgedeckt sind, ergeben sich Verluste. Diesen Verlust trägt die Versicherung alleine, der Risikogewinn muss ab 2015 aber zu 90 Prozent dem Versicherten zugutekommen.

„Deshalb werden Versicherungen künftig noch penibler darauf achten, möglichst nur Menschen zu versichern, die mit möglichst geringer statistischer Wahrscheinlichkeit berufsunfähig werden, um das Beitragsverhältnis möglichst günstig zu halten“, sagt Albert Gottelt, Chefredakteur des 1A Verbraucherportals.

Personen mit riskanten Berufen, wie Dachdecker oder Gerüstbauer würden dann kaum noch bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherungen bekommen. Auch Menschen, die mit leichten Vorerkrankungen bisher noch versichert wurden, könnten ab 2015 häufiger abgelehnt werden. Gottelt: „Daher ist es für alle Personen, die bisher keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, ratsam, eine solche abzuschließen.“

Die wichtigsten Hintergründe zum Thema BU sowie Videos und eine Infografik hat das 1A Verbraucherportal hier zusammengefasst.

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