LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 1 Minute

Sterbegeldversicherung Wartezeiten bei Sterbegeld-Policen sind zulässig

Geklagt (Aktenzeichen 26 O 209/13) hatte eine Frau, deren Ehemann kurz nach Vertragsschluss verstorben ist. Der Versicherer hatte in der Folge lediglich die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, die garantierte Todesfallsumme jedoch nicht gezahlt.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Grund: Der Versicherer hatte den Kunden im Antragsformular vor Vertragsschluss darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer dreijährigen Wartezeit greift. Im Produktinformationsblatt war diese Klausel ebenfalls aufgeführt. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass der Kunde von der Einschränkung gewusst hatte.

Desweiteren stellte das Gericht klar, dass Wartezeiten im Versicherungsgeschäft durchaus üblich sind. Diese seien dem Grundsatz geschuldet, dass eine private Absicherung nur vor zukünftigen ungewissen Ereignissen und Gefahren schützen soll.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion