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Aktualisiert am 31.03.2020 - 12:44 Uhrin VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Bankengesetz Ein weiteres Problem für Versicherer

„Der geplante gesetzliche Rangrücktritt greift in die grundrechtlich geschützte Eigentumsposition der Gläubiger bei bereits bestehenden Kapitalanlagen in unbesicherte Schuldtitel ein und ist aus Gründen des Vertrauensschutzes äußerst problematisch“, heißt es in einer Stellungnahme des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Bloomberg vorliegt. Deutsche Versicherer halten vorrangige unbesicherte Schuldtitel deutscher Banken im Volumen von etwa 84 Milliarden Euro.

Das neue Gesetz wird am Freitag im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Es setzt eine EU-Vorlage um; bei der Behandlung ungesicherter Schuldtitel geht die Bundesregierung jedoch eigene Wege.
Nachdem der deutsche Steuerzahler durch die europäische Schuldenkrise und notwendige Hilfsaktionen mit Milliarden für die Bankenrettung aufkommen mussten, wird nun versucht, im Falle einer Banken-Notlage die Last auf die Schultern der Anteilseigner und Gläubiger zu verteilen.

„Wir werden sehr sorgfältig prüfen, welche Auswirkung eine solche Rangfolgeregelung hat und ob sie sinnvoll ist“, sagte Manfred Zöllmer, SPD-Finanzexperte und Berichterstatter für das deutsche Abwicklungsgesetz. „Es sind Stellungnahmen aus der Versicherungsbranche eingegangen, die ernsthafte Bedenken aufwerfen.“

Ähnlich äußerte sich auch der CSU-Berichterstatter Alexander Radwan gegenüber Bloomberg News. Nach Angaben des GDV sind die Versicherer mit Forderungen im Gesamtvolumen von 574 Milliarden Euro die größten Gläubiger deutscher Banken. Der Anteil der betroffenen Investitionen der Versicherer betrage rund sechs Prozent ihrer gesamten Kapitalanlagen.

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