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Regulierung der Versicherungsbranche Garantien in der privaten Altersvorsorge vor dem Aus?

Alexander Moll
Alexander Moll

Anleger und Sparer in Deutschland legen großen Wert auf Sicherheit: Viele streuen ihr Vermögen, um so das Gesamtrisiko der Investitionen zu minimieren. Das trifft auch auf Anlageprodukte im Bereich der Privaten Altersvorsorge zu, die eine wichtige Säule beim Aufbau von Vermögen darstellt.

Daher bieten viele Versicherer bei der Privaten Altersvorsorge Produkte an, die Anlegern eine Garantie auf das eingezahlte Kapital versprechen. Damit wird wohl bald Schluss sein: Der Branche stehen umfangreiche gesetzliche Regulierungen bevor, die bereits Anfang 2016 in Kraft treten.

Für Verbraucher besteht daher Handlungsbedarf: Anleger und Sparer, die in ihre Private Altersvorsorge investieren möchten, sollten sich noch bis Ende des Jahres informieren und beraten lassen. Das schleichende Ende der Garantien in der Altersvorsorge hat begonnen und betrifft insbesondere Riester-Rente und Betriebliche Altersvorsorge.

Garantieprodukte vor dem Aus

Der Name der Regulierungen: Solvency II. Solvency II ist ein Projekt der EU-Kommission zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, vor allem der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung (mehr als nur Eigenkapital) von Versicherungsunternehmen.

Vor allem betroffen sind so genannte Garantieprodukte, also Produkte, die die eingezahlten Beiträge plus eine eventuell vereinbarte Mindestverzinsung garantieren. Diese Mindestverzinsung droht nun das Aus. 

Denn laut einem Entwurf des BMF plant die Bundesregierung den Höchstrechnungszins, also den Zins, der in der Privaten Altersvorsorge maximal versprochen werden darf, zum Ende dieses Jahres abzuschaffen.