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BdV-Chef warnt „Die Riester-Garantie gilt eigentlich nicht“

BdV-Vorsitzender Axel Kleinlein
BdV-Vorsitzender Axel Kleinlein

Kennen Sie die Geschichte vom heißen Kaffee und der ungeschickten Stella? Schon 1992 erwarb die Dame in den USA einen frischgebrühten Kaffee in einem Fastfoodrestaurant und schüttete sich im Auto das Heißgetränk über die Beine. Wegen der Verbrennungen verklagte sie das Restaurant, da sie ja nicht vor der Hitze gewarnt worden sei.

Sie gewann vor Gericht, erstritt eine erhebliche Summe und ist seitdem Namensgeberin des Stella-Awards. Mit diesem werden absurde Gerichtsverfahren in den USA ausgezeichnet. Auch zur Riester-Rente gehören Warnhinweise

Seit Stella kann man sich immer wieder über ähnliche Meldungen ergötzen. Da wird bei einem Föhn davor gewarnt, ihn nicht beim Baden unter Wasser zu halten, die Mikrowelle eigne sich nicht für das Katzentrocknen und ähnlich absurde Warnhinweise erheitern mittlerweile unseren Alltag.

In anderen Lebensbereichen gibt es weniger amüsante Warnungen. Etwa bei riskanten Geldanlagen, wo vor dem Totalverlust gewarnt wird. Aber auch viele andere Hinweise finden sich im Kleingedruckten. Da wird „drucktechnisch hervorgehoben“ auf Widerspruchs- und Widerrufsrechte hingewiesen oder kleinteilig über Kosten informiert – manches auch bei den Lebensversicherungen.

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